„Als erstes Bundesland schafft Rheinland-Pfalz die Rechtsgrundlage dafür, dass die Weinbranche für jedes Weinanbaugebiet im Land sogenannte ‚Schutzgemeinschaften‘ bilden kann“, sagte Weinbauminister Dr. Volker Wissing auf dem Großen Pfälzer Weinbautag in Neustadt an der Weinstraße. „Durch die Anerkennung der Schutzgemeinschaften erhält die Weinwirtschaft mehr Entscheidungsbefugnis – und damit ein Gros an Mitbestimmung über die Weinqualität aus der eigenen Region“, so Wissing.
Die Schutzgemeinschaften können selbst verwalten, welche Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung (g.U.)) sowie Landweine (Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)) erfüllen müssen.
So darf die Weinwirtschaft selbst mitbestimmen, welche Bedingungen beispielsweise für den Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Pfalz“ gelten. Sie kann festlegen, welche Abgrenzung des Gebietes, welcher Hektarertrag oder welches Mostgewicht gelten sollen oder neue Rebsorten zulassen. Die in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden. Die Schutzgemeinschaften haben die Aufgabe, die Interessen aller Erzeuger zu bündeln und Änderungsanträge auf den Weg zu bringen.
Grundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die Branche ist die neue „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Diese ermöglicht die Anerkennung von Schutzgemeinschaften (Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen) durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium. Der Bund hatte mit der Weingesetzänderung 2017 die Länder dazu ermächtigt.
Die Anerkennung als Schutzgemeinschaft durch das Weinbauministerium setzt voraus, dass die Gruppe von Trauben- und Weinerzeugern für das jeweilige Anbaugebiet hinreichend repräsentativ ist. Das ist der Fall, wenn die Mitglieder der Organisation über zwei Drittel der Weinbergflächen verfügen und auf sie zusätzlich zwei Drittel der Weinerzeugung entfallen.
„Dies scheint mir ein vernünftiges Verfahren. Änderungen sind nur dann sinnvoll und wirksam umsetzbar, wenn sie von der überwiegenden Zahl der Betroffenen mitgetragen werden. Das ist durch die neue Organisationsform der Schutzgemeinschaften gegeben. Sie bündelt Interessen, ist repräsentativ und damit handlungsfähiger als ein Winzer oder ein Verband alleine“, so der Minister.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220