| Weinbautag Rheinhessen 2019

Wissing: Schutzgemeinschaft für Weinanbaugebiet Rheinhessen anerkannt

Weinbauminister Dr. Volker Wissing hat auf der Jahrestagung des Weinbauverbands Rheinhessen im Rahmen der Agrartage in Nieder-Olm den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheinhessen überreicht. Damit erhält nach der Pfalz die zweite Schutzgemeinschaft der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz ihre Anerkennung.
Weinbauminister Dr. Volker Wissing hat auf der Jahrestagung des Weinbauverbands Rheinhessen im Rahmen der Agrartage in Nieder-Olm den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheinhessen überreicht.
Weinbauminister Dr. Volker Wissing hat auf der Jahrestagung des Weinbauverbands Rheinhessen im Rahmen der Agrartage in Nieder-Olm den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheinhessen überreicht.

„Weine sind hervorragende Botschafter für die Region, aus der sie kommen. Und wer könnte diese Botschaft besser beschreiben, als die Winzerinnen und Winzer selbst? – Mit der Anerkennung der Schutzgemeinschaft Rheinhessen können zukünftig diejenigen über die Kriterien des rheinhessischen Weines entscheiden, die den Wein selbst herstellen. Damit sichern wir Qualität und stärken die Selbstverwaltung der Weinwirtschaft insgesamt“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bei der großen Jahreshauptversammlung des Weinbauverbands Rheinhessen und übergab den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheinhessen an deren Vorsitzenden Ingo Steitz und seine Stellvertreter.

Rheinland-Pfalz hatte die Rechtsgrundlage zur Gründung der neuen Selbstverwaltung der Weinwirtschaft als erstes Bundesland geschaffen. Die Schutzgemeinschaften können selbst maßgeblich bestimmen, welche Anforderungen Qualitätsweine (Weine mit geschütztem Ursprung (g.U.)) sowie Landweine (Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)) erfüllen müssen. 

Die in der Schutzgemeinschaft vertretenen Winzerinnen und Winzer, Kellereien und Genossenschaften aus Rheinhessen können beispielsweise für Wein mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Rheinhessen“ die Zulassung neuer Rebsorten, die Änderung des Hektarertrags, der Mostgewichte oder die Neuabgrenzung des Gebietes beantragen. Zuvor war dies ausschließlich Gegenstand von Landesverordnungen. Jetzt kann die Branche unmittelbar Anträge stellen. Die in der Schutzgemeinschaft beschlossenen Kriterien können auf Antrag gegenüber dem Bund und der EU im Lastenheft geändert werden.

Hintergrundinfo:

Grundlage für die neue Gestaltungsmöglichkeit durch die Branche ist die neue „Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften“, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Diese ermöglicht die Anerkennung von Schutzgemeinschaften (Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen) durch das rheinland-pfälzische Weinbauministerium. Der Bund hatte mit der Weingesetzänderung 2017 die Länder dazu ermächtigt.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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