„Die Versorgung der Tiere muss absolute Priorität haben. Die Landwirte brauchen hier schnelle und unbürokratische Hilfe“, sagte Wissing und genehmigt, die ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen.
Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2021 auf der Fläche zu belassen. Um die Anerkennung der Flächen als ÖVF-Fläche zu gewährleisten, ist eine Einsaat der Flächen zwingend erforderlich.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220