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Wissing: Öffnung des Handels ist ein verdienter Schritt in Richtung Normalität

Zu der siebzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO), erklärt Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing:

„Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Rheinland-Pfalz seit nunmehr sieben Tagen unter einem Inzidenzwert von 50, das heißt 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin diesen Schwellenwert als Kriterium für bestimmte Lockerungen vorgegeben. Demzufolge darf in Rheinland-Pfalz der Einzelhandel unabhängig von der jeweiligen Branche öffnen.

Der Staat hat mit dem Stufenplan den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft ein Versprechen gegeben und es ist mir wichtig, dass er die gegebene Zusage auch einhält. Die Disziplin, das Verantwortungsbewusstsein und die Ausdauer der Bürgerinnen und Bürger haben dazu beigetragen, dass der Inzidenzwert unter 50 gesunken ist. Für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Corona-Politik ist es wichtig, dass die im Stufenplan für diesen Fall vorgesehenen Lockerungen nun auch in Kraft treten.

Zwar gelten für den Handel weiter gewisse Restriktionen, wie z.B. dass maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche zugelassen ist, gleichwohl dürfte diese Lockerungen vielen Geschäften wieder eine Perspektive und vielen Menschen damit wieder etwas Hoffnung geben.

Damit dieser wichtige Schritt in Richtung Normalität von Dauer ist, ist es wichtig, dass wir weiter so konsequent wie bisher die Corona-Regeln beachten: Maske tragen, Hygieneregeln beachten und Abstand halten.

Wenn perspektivisch mehr Menschen geimpft sind und auch flächendeckende Schnelltests zur Verfügung stehen, bin ich zuversichtlich, dass die Inzidenzen in Rheinland-Pfalz weiter zurückgehen und damit weitere Lockerungen möglich werden.“


Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550
 

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