„Es ist allerhöchste Zeit, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte bei der umweltverträglichen Bewirtschaftung ihrer Äcker unterstützt. Mehr Vorgaben erfordern auch mehr finanzielle Entlastung“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Das Bundesprogramm komme spät. Innovative Maschinen seien der Schlüssel, um das Ausbringen von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Wissing hatte bereits im April dieses Jahres eine Maschinenförderung für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz aufgelegt und so die Bäuerinnen und Bauern frühzeitig bei der Umsetzung der neuen verschärften Düngeverordnung des Bundes unterstützt.
Der Minister kritisiert, dass der Bund die guten Förderkonditionen, die Rheinland-Pfalz seinen Betrieben seit April zur Verfügung gestellt hat, nicht vollständig übernimmt. So sollen die Maschinenringe und Lohnunternehmern lediglich eine 20prozentige statt wie bisher in Rheinland-Pfalz eine 40prozentige Förderung erhalten. Dabei sei gerade der Einbezug der Maschinenringe wichtig, um innovative Geräte schneller in die breite Anwendung zu bringen. Viele Bauern nutzen Geräte von Maschinenringen.
Das neue Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) des Bundeslandwirtschaftsministeriums tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ab 11. Januar 2021 können hierfür Anträge gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Landwirtschaftliche Rentenbank und nicht mehr wie zuvor über das DLR Mosel.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft.
Anträge, die dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bis zum 31.12.2020 vorliegen, werden noch von dort bearbeitet.
Rheinland-Pfalz wird das Bundesprogramm ergänzen, so dass im FISU-Landesprogramm (Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen) weiterhin Maschinen und Geräte gefördert werden können, die nicht in dem Bundesprogramm enthalten sind. Das sind
• extensive Bodenbewirtschaftungssysteme zur Direktsaat und Strip-Till-Technik (Geräte, bei denen ohne vorherige, ganzflächige Bodenbearbeitung eine Einsaat möglich ist),
• anerkannte Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen und
• bestimmte innovative Techniken einschließlich Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft im Außenbereich.
Anträge zur Förderung dieser Maschinen werden nach wie vor an das DLR Mosel gerichtet.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220