„Mit der zeitlich befristeten Lockerung des Sonntagsfahrverbots wollen wir sicherstellen, dass Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen beliefert werden können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Das betreffe die Belieferung mit haltbaren Lebensmitteln sowie Hygieneartikeln. Der Minister appellierte gleichzeitig an die Unternehmen, aus Respekt vor Sonn- und Feiertagen mit der Allgemeinverfügung verantwortungsvoll umzugehen und nur bei Bedarf davon Gebrauch zu machen. „Wir müssen das Gebot der Sonntagsruhe gleichermaßen achten“, so Wissing.
Bisher kam es im rheinland-pfälzischen Einzelhandel noch nicht zu größeren Lieferengpässen. Mit der Maßnahme wolle man aber Vorsorge treffen, damit effiziente Lieferketten aufrechterhalten werden können. Für frische Lebensmittel gelten bereits Ausnahmen. Sie sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.
Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkw ab 7,5 Tonnen wird es möglich, dass Lkw ohne vorherige Genehmigung durch die örtlichen Ämter auch sonntags fahren dürfen. Das gilt für die Belieferung mit Waren aus dem „Trockensortiment“, also haltbare Lebensmittel wie Nudeln oder Reis sowie für Hygieneartikel. Diese Produkte sollen Lastwagen zunächst bis Ende Mai auch an Sonn- und Feiertagen liefern können. Damit sollen mögliche Versorgungsengpässe infolge des Coronavirus verhindert werden.
Die Aufhebung der Sonntagsfahrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse wird wie üblich zur Erntezeit ab Sommer erfolgen. Für Frischwaren besteht nach StVO kein Sonntagsfahrverbot.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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