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Wissing: Lastwagen dürfen weiter sonntags fahren

Lastwagen ab 7,5 Tonnen dürfen in Rheinland-Pfalz weiterhin an Sonntagen fahren. Dies hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing entschieden. Wissing verlängerte die entsprechende Regelung über den 26. April hinaus.

„Die Logistikbranche erhält durch die Aussetzung des Sonntagsfahrverbotes für Lkw mehr Flexibilität, kann Lieferungen entzerren und Auslieferungen verstärken. Damit erleichtern wir die Belieferung von Supermärkte sowie Drogerien und unterstützen den Warenverkehr der Gesamtwirtschaft“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.
Rheinland-Pfalz hatte das Sonntagsfahrverbot am 11. März ausgesetzt und wird nun die Regelung über den 26. April hinaus verlängern. Das Ende der neuerlichen Befristung wird mit dem Bund und den übrigen Ländern abgestimmt.

Durch die Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lastwagen ab 7,5 Tonnen entfällt die vorherige Genehmigungspflicht durch die örtlichen Ämter. Um die vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus jederzeitige Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtigen Güter zu garantieren, wird den Führern von zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern verwendeten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie von Anhängern hinter Lastkraftwagen eine allgemeine Ausnahmegenehmigung von dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO auch weiterhin erteilt. Dies gilt auch für Leerfahrten.

 


Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

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