„Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir für interessierte Kommunen eine längere Bewerbungsphase und für die ausrichtende Kommune anschließend eine Vorlaufzeit von sechs Jahren, um die Landesgartenschau vorzubereiten. Damit reagieren wir auf einen Wunsch der kommunalen Familie“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zum Beschluss des Ministerrats. Demnach läuft das Bewerbungsverfahren für die Landesgartenschau von 2019 bis 2020, die Gartenschau selbst soll im Jahr 2026 stattfinden.
Bis zum Beginn des Bewerbungsverfahrens wird die Landesregierung das Konzept der Gartenschau weiterentwickeln. „Die Anforderungen an die kommunale und die regionale Entwicklung verändern sich dynamisch – dem wollen wir gerecht werden. Die Berücksichtigung von wesentlichen gesellschaftlichen Fragen wie die des demografische Wandels, der Arbeitsplatzsicherung, der Schaffung von Wohnraum und der Gestaltung eines Wohn- und Arbeitsumfelds erfordern eine inhaltliche Überarbeitung der Bewerbungsleitlinien“, sagte Wissing.
Beibehalten wird das für die Landesgartenschau 2022 erstmals angewendete Bewerbungsverfahren. „Der Bewertungsbeirat hat sich grundsätzlich bewährt und wurde von den Beteiligten als integrative und transparente Neuerung anerkannt“, so Wissing.
Mit der Festlegung auf das Jahr 2026 als Zeitpunkt für die Landesgartenschau werden zwischen der Landesgartenschau in Bad Neuenahr-Ahrweiler 2022 und einer etwaigen Bundesgartenschau im Mittelrheintal im Jahr 2031 jeweils vergleichbar lange Zwischenphasen liegen.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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