„Ludwigshafen braucht neue Hochstraßen – und das so schnell wie möglich. Das Gesetz zur Planungsbeschleunigung ist eine große Chance für die Stadt. Ein Ersatzneubau der Hochstraßen wäre damit immerhin ohne ein langwieriges Planfeststellungsverfahren möglich“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Sitzung des Bundesrates.
Das Gesetz des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass bei Ersatzneubauten ohne erhebliche bauliche Veränderungen das Planfeststellungsverfahren entfallen kann. Bislang müssen die Planer auch für den reinen Ersatz von Brücken oder Straßen grundsätzlich ein vollständiges Planfeststellungsverfahren durchführen – also de facto so tun, als ob ein komplett neues Bauwerk mit neuer Raumwirkung entstünde, obwohl das Ersatzbauwerk an gleichem Ort mit gleichem Ausmaß errichtet wird. Ersatzneubauten, die im Großen und Ganzen dem alten Bauwerk entsprechen, könnten damit ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen.
„Das Gesetz ist ein wichtiger und pragmatischer Schritt, um unsere Infrastruktur zu erhalten und damit die Mobilität von Bürgern, die Logistik der Unternehmen und das Funktionieren städtischen Lebens zu gewährleisten“, sagte Wissing. „Der Erhalt von Brücken oder Straßen ist planungsrechtlich zu einer Mammutaufgabe geworden. Daran kann niemand ein Interesse haben. Wir müssen als Staat handlungsfähig sein. Moderne Infrastruktur ist kein Luxus, sie ist eine Notwendigkeit“, sagte Wissing.
Wissing verwies auf die besondere Situation in Ludwigshafen: „Wir können hier einen Präzedenzfall schaffen und zeigen, dass Politik fähig ist, pragmatische Lösungen zu finden. In Ludwigshafen sind zahlreiche Pendler von der Hochstraßen-Situation betroffen, hier sitzt eines der größten Industrieunternehmen der Welt. – Wenn wir die Mobilität von Autofahrern, Bus und Bahn, Radfahrern und Fußgängern sowie die Logistik der Unternehmen in Ludwigshafen sicherstellen wollen und Rheinland-Pfalz sowie Deutschland als Wirtschaftsstandort nicht gefährden wollen, dann sollten wir dieses Gesetz zur Planungsbeschleunigung bei Ersatzneubauten unbedingt auf den Weg bringen“, betonte Wissing.
Hintergrund:
Im Zuge der Hochstraßensperrung wurde geprüft, welche rechtlichen Möglichkeiten für die Stadt Ludwigshafen bestehen, um Baumaßnahmen beschleunigen zu können. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, greifen hier nur Bundesgesetze. Die Prüfung hat ergeben, dass ein derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlicher Bundesgesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung im Falle Ludwigshafen greifen könnte. Der Bundesrat berät am Freitag in 1. Lesung über das entsprechende Gesetz. Mit einer Entscheidung im Bundesrat ist im Februar 2020 zu rechnen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Planfeststellungsverfahren bei Änderung einer bestehenden Straße zukünftig nur noch durchgeführt werden müssen, wenn eine Straße „um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für Kfz-Verkehr baulich erweitert wird oder in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird“. Ersatzneubauten, die im Großen und Ganzen dem alten Bauwerk entsprechen, könnten damit ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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