„Zunehmende Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hagel oder Spätfrost stellen unsere Winzerinnen und Winzer vor große Herausforderungen. Wir wollen die Betriebe unterstützen und ihnen helfen sich gegen entsprechende Schäden abzusichern. Rheinland-Pfalz setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass der Bund den Weg für eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung in der Landwirtschaft freimacht. Wir gehen jetzt dort voran, wo es uns möglich ist, und beginnen mit der Förderung von Weinbaubetrieben“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Rheinland-Pfalz wird ab diesem Jahr die Mehrgefahrenversicherungen gegen Schäden durch Hagel und Frost mit Mitteln aus dem Nationalen Stützungsprogramm unterstützen. Winzer, die das Ernterisiko durch den Abschluss einer kombinierten Hagel-/Frostversicherung für ihre Ertragsrebflächen mindern wollen, können aus dem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung beläuft sich auf 50 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 200 Euro je Hektar und Jahr.
Die entsprechende Landesverordnung ist rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten.
Die Eckpunkte der Förderung:
Bezuschusst werden Prämienzahlungen für Mehrgefahrenversicherungen gegen die Risiken Hagel und Frost, die bis spätestens 30. Juni erfolgt sind.
Hat ein Erzeuger seine Flächen bei mehreren Versicherungsunternehmen gegen Hagel- und Frostschäden versichert, ist für jedes Versicherungsunternehmen ein eigener Antrag einzureichen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieselbe Bewirtschaftungseinheit nur bei einem Versicherungsunternehmen gegen die beiden Risiken versichert sein darf.
Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt. Die Anträge auf Unterstützung sind bis spätestens 30. Juni 2021 zusammen mit den Nachweisen bei den Kreisverwaltungen einzureichen.
Antragsteller können das Versicherungsunternehmen, bei dem der Versicherungsvertrag besteht, zur elektronischen Übermittlung der erforderlichen Nachweise mittels Datensatz bevollmächtigen. Die Daten können dann in die Landwirtschaftliche Datenbank eingespielt werden und stehen den Mitarbeitern der Kreisverwaltungen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich. Das MWVLW bittet die Antragsteller daher, diesen Service der Versicherungsunternehmen nach Möglichkeit anzunehmen. In diesem Fall muss der Antragsteller nur das Antragsformular an die Kreisverwaltung übersenden, die papierhafte Vorlage von Nachweisen wie Versicherungsvertrag und Zahlungsbelegen entfällt. Das Versicherungsunternehmen benötigt eine Kopie des Antragsformulars um die elektronische Übermittlung der Vertrags- bzw. Antragsdaten durchführen zu können.
Nähere Informationen und Erläuterungen zum Verfahren (Antragsformular sowie ausführliches Merkblatt zum Download) sind zu finden unter: https://s.rlp.de/mehrgefahren
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550