Von Juni bis November ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben sind dann auch an den Wochenenden notwendig. Das Sonntagsfahrverbot wird in diesem Zeitraum für Erntetransporte ausgesetzt.
„Rheinland-Pfalz ist geprägt von der Landwirtschaft. Wir möchten die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse sicherstellen und den Landwirten für die Erntezeit eine bestmögliche Infrastruktur bieten. Daher sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und bittet Auto- und Erntefahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.
In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 16. Juni bis 25. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 11. August bis 17. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 11. August bis 22. September 2019. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.
Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen häufig falsch ein.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220