„In einigen Tagen beginnt in Rheinland-Pfalz die Erntezeit. Um Landwirten und Winzern die erforderliche Infrastruktur zu bieten und die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse sicherzustellen, sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig und daher während bestimmter Erntezeiträume erlaubt“, teilte Landwirtschafts- und Verkehrsminister Minister Dr. Volker Wissing mit und bat die Straßenverkehrsteilnehmer um besonders hohe gegenseitige Rücksichtnahme währende dieser Ausnahmephase.
Von Juni bis November ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben sind dann auch aus Witterungsgründen an den Wochenenden notwendig.
In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 17. Juni bis 26. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 12. August bis 18. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 12. August bis 23. September 2018. In dieser Zeit sind Erntetransporte für die jeweiligen Erzeugnisse auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie beispielsweise Mähdrescher fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen auch die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen mitunter falsch ein.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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