„Die erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen deutschen und französischen Unternehmen kann weitergehen. Ich bin der französischen Regierung dankbar, dass sie unsere Bedenken schnell aufgegriffen hat. Das ist ein gutes Signal für die deutsch-französische Freundschaft und den europäischen Binnenmarkt“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Die französische Regierung hat beschlossen, in relevanten Fällen auf die allgemeine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro für jeden Entsendefall zu verzichten, die zum 1. Januar 2018 wirksam werden sollte. Zudem hat die französische Regierung zugesagt, die geplanten Dokumentations- und Meldepflichten zu überprüfen, um den Verwaltungsaufwand für die entsendenden Unternehmen zu begrenzen.
Wirtschaftsminister Wissing hatte im November mit seinen Amtskolleginnen Anke Rehlinger (Saarland) und Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg) in einem Brief an die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud den zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für ausländische Unternehmen durch die Verschärfung der französischen Entsendeverfahren beklagt und um Änderungen gebeten. Diese Initiative hatte nun Erfolg.
„Die deutschen und französischen Unternehmen in Grenznähe arbeiten seit Jahren ganz selbstverständlich in beiden Ländern. Hier wird die europäische Idee in der Praxis gelebt“, sagte Wissing.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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