„Das Unwetter hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu vermeiden“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Selbst Dauergrünlandflächen seien in einigen von starken Niederschlägen betroffenen Regionen derzeit kaum nutzbar.
Damit reagiert der Minister auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünlandflächen durch die starken Niederschläge in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz.
Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab 16. Juli in den genannten Regionen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit.
Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, da die starken Niederschläge Ende Mai/Anfang Juni erhebliche Schäden auf den Dauergrünlandstandorten angerichtet haben, die zu Futterknappheit in den Betrieben geführt hat. Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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