Ab dem 3. Juli 2017 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2018 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. August 2017. Dies hat Weinbauminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.
„Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen auszurichten“, erläuterte der Minister.
Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 9.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Erstmals wird die Erstellung der Querterrassierung außerhalb der Flurbereinigung als eigenständige Maßnahme mit 24.000 Euro je Hektar angeboten.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.
Die o.g. Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens.
Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2017 oder im Frühjahr 2018 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung (vor 31.12.2015 entstanden) bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Die Nachmeldung nach dem 15. August 2017 ist nicht möglich.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Die Antragstellung Teil 2 entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 beantragt wurden.
Die Antragsunterlagen sind bei den Kreisverwaltungen erhältlich. Darüber hinaus können ab diesem Jahr auch die Anträge im Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550