Für das Jahr 2017 stehen dem Land mehr als 51 Millionen Euro an Fördermitteln für die Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hinzu kommen 10,23 Millionen Euro für den Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz. Dies geht aus der von Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing vorgelegten Ministerratsvorlage für den 45. Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor.
„Die GAK bildet die finanzielle Grundlage für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft sowie für den Hochwasserschutz. Landwirtschaft und Weinbau sind ein bedeutender Wirtschaftssektor in unserem Land. Ohne Landwirtschaft und Weinbau gäbe es keine attraktiven ländlichen Räume, keinen ländlichen Tourismus und deutlich weniger Arbeitsplätze in ländlichen Regionen“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Die GAK ist inhaltliche und finanzielle Basis für die nationale Agrarstrukturpolitik und für die Politik zur Entwicklung ländlicher Räume. Auf Rheinland-Pfalz entfallen auf Basis des üblichen GAK-Verteilungsschlüssels 5,258 Prozent der bereitgestellten Bundesmittel. Der Rahmenplan für Rheinland-Pfalz umfasst 30,786 Millionen Euro Bundes- und 20,524 Millionen Euro Landesmittel.
Ziele der GAK sind:
• die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe,
• die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raums einschließlich der Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Natur-haushaltes sowie wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen,
• die Verbesserung der Marktstruktur in der Land-, Fisch- und Forstwirtschaft.
Hintergrund:
Über die GAK werden wichtige Agrarfördermaßnahmen, Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes und Forstmaßnahmen (z. B. Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage, Flurbereinigung, Dorferneuerung, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Infrastrukturmaßnahmen, Konzepte und Regionalmanagement sowie die Breitbandförderung) umgesetzt.
GAK-Mittel sind darüber hinaus für alle Bundesländer ein wesentliches Instrument, um die nationale Kofinanzierung der EU-Mittel im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme (in RP das Entwicklungsprogramm EULLE) sicherzustellen.
60 Prozent der im Rahmenplan der GAK eingestellten Mittel werden durch den Bund bereitgestellt, die restlichen 40 Prozent stellen die Länder zur Verfügung.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550