Rheinland-Pfalz stimmte im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates für den Antrag von Niedersachsen und Bayern (Bundesratsdrucksachenummer: 227/16), Forschungs- und Entwicklungsprogramme in Unternehmen steuerlich zu fördern. Das gibt Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt.
Darüber hinaus möchte Wissing die steuerliche Forschungsförderung jedoch nicht auf kleine und mittelständische Unternehmen begrenzt wissen. „Die gewünschte Steigerung der Innovationstätigkeit kann nur erreicht werden, wenn alle Unternehmen gleichermaßen von der Förderung profitieren. In Rheinland-Pfalz wären sonst wichtige Akteure, etwa die wirtschaftlich sehr bedeutende chemische Industrie, ausgeschlossen, deren weiterer Erfolg essentiell auf einem hohen Innovationsniveau beruht. Zudem profitieren von den Forschungsaufwendungen und -ergebnissen größerer Unternehmen auch viele KMU“, sagt Wissing.
Dennoch hat Rheinland-Pfalz der Vorlage zugestimmt. „Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in KMU ist ein begrüßenswerter erster Schritt hin zu einer umfassenden steuerlichen Forschungsförderung für alle Unternehmen“, erklärt Wissing. Rheinland-Pfalz gibt eine entsprechende Protokollerklärung zu seinem weitergehenden Vorschlag ab.
Durch eine steuerliche Forschungsförderung könnten Unternehmen eine Steuergutschrift für die Jahresveranlagung bzw. bei Start-ups in gewissen Fällen auch eine Erstattung von forschungsbezogenen Personalaufwendungen erhalten, ohne dafür extra an EU- oder Bundesförderausschreibungen und -programmen mit dem entsprechenden Aufwand teilnehmen zu müssen. Bei der steuerlichen Forschungsförderung gilt es aus Wissings Sicht auf eine möglichst einfache kosteneffiziente Ausgestaltung zu setzen.
Investitionen in FuE sind von entscheidender Bedeutung für eine moderne Volkswirtschaft. Deutschland und Rheinland-Pfalz verfügen über keine nennenswerten Vorkommen von Rohstoffen und sind daher von der Innovationskraft der Unternehmen abhängig. Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, bedarf es gerade im unternehmerischen Bereich kontinuierlicher FuE-Tätigkeit mit dem entsprechenden Finanzbedarf. Deutschland hat hier noch Aufholbedarf.
Das Instrument der steuerlichen FuE-Förderung hat sich in vielen Ländern bewährt und wird auch von der Expertenkommission Forschung und Innovation (eingerichtet von der deutschen Bundesregierung) seit Jahren gefordert. Die steuerliche FuE-Förderung kann flexibel für neue Themenfelder eingesetzt werden, da sie nicht themenspezifisch aufgestellt ist. Sie sollte dabei aber als On-Top-Instrument zusätzlich zu den bestehenden Förderinstrumenten eingerichtet werden, um eine reine Umschichtung der Mittel zu verhindern und die Forschungstätigkeit vor allem in den Zukunftsfeldern zu stärken.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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