Wirtschaftsministerium prüft Rückforderung der Zuschüsse zum Bademantelgang in Bad Neuenahr

Das damalige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) hat im März 2007 die Aktiengesellschaft Bad Neuenahr mit einer Zuwendung in Höhe von rund 2,2 Millionen € für den Bau eines unterirdischen Verbindungsganges zwischen dem Thermalbadehaus und der Ahrtherme (sog. Bademantelgang) gefördert. Die Bewilligung war mit der Vorgabe einer zwanzigjährigen Zweckbindung des Zuschusses ab Abschluss der Maßnahme verbunden.

Nach den vorliegenden Presseberichten sowie von Aussagen Verantwortlicher der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr in den Medien zu einer Schließung der Ahr-Therme zum 31.12.2013 sowie zu einem möglichen Rückbau der Immobilie besteht aus Sicht des Wirtschaftsministeriums die Gefahr, dass die gewährten Fördermittel nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden.

Aus förderrechtlicher Sicht ist es daher geboten, die Sachlage aufzuklären und Konsequenzen bis hin zu einer Rückforderung des gewährten Betrages zu prüfen. Hierzu hat das Wirtschaftsministerium eine förmliche Anhörung als Voraussetzung für die noch erforderliche Prüfung einer Rückforderung eingeleitet.

Bei Fällen, in denen während einer längeren Zweckbindungsfrist aufgrund bei Bewilligung nicht abzusehender Umstände die Zweckbindung nicht mehr eingehalten wird, erfolgt in der Regel eine anteilige Rückforderung für die Zeit der nicht eingehaltenen Zweckbindung. Bei einer anteiligen Einhaltung der Zweckbindungsfrist könnte es zu einer Rückförderung in Höhe von 1,7 bis 2 Millionen Euro kommen.

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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