Hindergrund für das neue Gesetz ist, dass die Verwaltungsgerichte Neustadt an der Weinstraße und Koblenz festgesetzte Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen wegen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz für nicht zulässig erklärt haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll nun die Rechtsunsicherheiten beseitigen.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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