„Rheinland-Pfalz profitiert von einem sehr guten wirtschaftlichen Austausch mit den USA. Die Stärkung des transatlantischen Handels ist ein wichtiges Ziel“, erklärte Staatsministerin Lemke. Doch die Inhalte und Mechanismen eines Abkommens müssten mit europäischen Standards vereinbar sein. „Die Qualität des Abkommens muss vor Schnelligkeit gehen.“ Gerade mit Blick auf für TTIP geplante Investor-Staats-Schiedsverfahren gebe es erhebliche Bedenken. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin hält es für denkbar, dass ein internationaler Schiedsgerichtshof eingerichtet wird, der Mängel in bestehenden Verfahren beseitigt. Dieser soll erst nach der Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs zum Zuge kommen und im Einklang mit bestehenden völkerrechtlichen Verträgen arbeiten.
„Die allermeisten mittelständischen Unternehmen können sich Verfahren vor ISDS-Schiedsgerichten und der heutigen Struktur schlicht nicht leisten. Nach OECD-Angaben belaufen sich die Durchschnittskosten für ein Verfahren derzeit auf acht Millionen Dollar. Als Wirtschaftsministerin eines mittelständisch geprägten Bundeslandes erwarte ich hier klare Verbesserungen. Langfristig könnte die Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichtshofs zur Lösung der Probleme beitragen.“
„Wir setzen uns für ein umfassendes Handelsabkommen mit den USA ein, weil die wirtschaftlichen Vorteile für Deutschland und die EU offensichtlich sind. Effizientere Wertschöpfungsketten bedeuten höhere Erträge und mehr Wachstum und schaffen damit auch neue Arbeitsplätze“, sagte Dr. Harald Schwager, Mitglied des Vorstands der BASF und zuständig für die Region Europa. TTIP sei aber auch eine einmalige Gelegenheit, hohe Standards künftig auch international festzulegen. Das Investitionsschutzabkommen sei ein wichtiger Beitrag zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit über Ländergrenzen hinweg, deshalb teile er die prinzipiellen Bedenken gegen ISDS nicht. TTIP biete aber die große Chance, ein verbessertes ISDS auf den Weg zu bringen. International belegten über 600 Schiedsgerichtsverfahren, dass Investoren im Ausland durchaus vor Probleme gestellt würden, die bei lokalen Gerichten nicht gelöst werden konnten. Auch mittelständische Betriebe profitierten vom Investitionsschutz. Immerhin seien 22% der bisherigen Schiedsgerichtsverfahren auf Veranlassung kleiner und mittelständischer Unternehmen eröffnet worden. Würde ISDS im Abkommen mit den USA ausgehebelt, wäre das ein schlechtes Zeichen für den Investitionsschutz weltweit.
Als Diskussionspartner im Meinungsaustausch vor 200 Gästen nahmen außerdem der Generaldirektor der EU-Kommission für Außenhandel, Jean-Luc Demarty, und der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange, teil.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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