In der Teilfortschreibung werden über 6.200 Hektar in der Region für die Nutzung von Windenergie geöffnet. Im Einzelnen geht es dabei um 5.348 Hektar Vorranggebiete und 873 Hektar Eignungsgebiete. "Dies entspricht circa 2 Prozent der Fläche im Bereich des Plans. Damit sind die Vorgaben der Landesregierung, wie viel Fläche für Windräder zu Verfügung gestellt werden soll, bereits jetzt erfüllt, auch wenn der Regionale Raumordnungsplan mehr Ausschlussgebiete ausweist, als die Landesregierung dies anstrebt.“
Der Genehmigungsbescheid wurde daher mit der Auflage versehen, den heute genehmigten Regionalplan zeitnah an das LEP IV anzupassen, sobald es fertig gestellt ist. Dies ist gegen Ende des Jahres zu erwarten.
Darüber hinaus hat das Wirtschaftsministerium in der Genehmigung darauf hingewiesen, dass windreiche Gebiete, die durch den Regionalplan jetzt von der Windenergienutzung ausgeschlossen sind, die in Zukunft durch das LEP IV aber für Windenergie geöffnet werden, auch heute schon durch die oberen Landesplanungsbehörden freigegeben werden können. Hierzu sind Zielabweichungsverfahren möglich.
Mit der Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger, die in Kürze erfolgt, tritt der Regionalplan Rheinhessen Nahe in Kraft.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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