| Planung / Raumordnung

Wirtschaftsministerin Lemke genehmigt Teilfortschreibung des Regionalplans Westpfalz

Die Planungsregion Westpfalz hat einen neuen Regionalplan, der den Ordnungs- und Gestaltungsrahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) inklusive seiner Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ konkretisiert. Kommunale Planungsträger haben so in der Praxis einen umfangreichen und rechtssicheren Rahmen für ihre Planungen.

Die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan und die darüber hinausgehenden kommunalen Planungen betragen zusammen eine Fläche von 6.600 Hektar – dies entspricht gut zwei Prozent der Fläche der Region.

„Ich freue mich, dass die Westpfalz als erste Region die Vorgaben des Landes mit der Teilfortschreibung zeitnah umgesetzt hat“, so Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. „Jetzt werden die Vorgaben für Kommunen jenseits des LEP IV und des Windatlasses nochmal deutlicher.“

Mit der Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides im Staatsanzeiger ist die Teilfortschreibung des Regionalplans Westpfalz in Kraft getreten.


Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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