Der Genehmigungsbescheid wurde mit der Auflage versehen, das Kapitel Energie zeitnah an die LEP IV Teilfortschreibung anzupassen, sobald diese fertig gestellt ist.
Darüber hinaus hat das Wirtschaftsministerium in der Genehmigung darauf hingewiesen, dass windreiche Gebiete, die durch den derzeitigen Regionalplan von der Windenergienutzung ausgeschlossen sind, im Rahmen von Zielabweichungsverfahren durch die oberen Landesplanungsbehörden dennoch freigegeben werden können. Ähnlich ist man bei der Teilfortschreibung des Regionalplans in Rheinhessen-Nahe vorgegangen.
Mit der in Kürze folgenden Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger tritt der Regionalplan Westpfalz Nahe in Kraft.
Ruth Boekle, Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549