In seiner Entscheidung 34 COM 7B.87 vom 29. Juli 2010 hat es das Welterbekomitee in seiner 34. Sitzung in Brasilia für essentiell angesehen, dass im Zusammenhang mit der geplanten Rheinbrücke bei St. Goar/St. Goarshausen ein „Masterplan“ für das Welterbe Oberes Mittelrheintal erarbeitet wird. Nach Auffassung des Welterbekomitees soll der Masterplan eine Vision für die Welterbestätte entwickeln. „Dabei ist die geplante Brücke ein Mosaikstein in einer Vielzahl von weiteren Maßnahmen, aber ein sehr bedeutsamer“, so Hering, Bruch und Ahnen weiter.
In seinem Beschluss hatte das Welterbekomitee den inhaltlichen Rahmen für einen Masterplan in Umrissen abgesteckt. Danach soll der Masterplan Leitideen für die Entwicklung der Welterbestätte formulieren („Vision“), sich inhaltlich am außergewöhnlichen universellen Wert der Welterbestätte orientiert und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Außerdem sind konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte zu formulieren.
Das Land Rheinland-Pfalz will den Masterplan nutzen, um den Erfolg des Managementplans vom 30. März 2001 zu evaluieren. Die bisherigen umfangreichen und vielfältigen Initiativen sollen aufgenommen, gebündelt und systematisch weiterentwickelt werden. Der Beginn des Projektes Masterplan wird mit dem Raumordnungsverfahren für die Brücke und den weiteren Planungsschritten harmonisiert, so die Minister.
Der Ministerrat hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit der konkreten Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Die SGD Nord stimmt ihre Arbeiten eng mit den in der Welterbestätte politisch Verantwortlichen, Vertretern der lokalen Gemeinschaft und Trägern öffentlicher Belange, insbesondere aber mit dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal ab.