Das Verfahren zur Zweiten Rheinbrücke zeigt uns jedoch auch: Das Planungsrecht in Deutschland ist zu kompliziert, zu langwierig. Deutschland hat sich selbst Fesseln angelegt. Unser Planungsrecht ist ein Infrastrukturverhinderungsrecht. Wir kommen nicht schnell genug voran. Es liegt nicht am Geld, es liegt an den gesetzlichen Vorgaben, die langwierige Planverfahren notwendig machen. Jahrelang werden unzählige Gutachten erstellt, tausende Seiten beschrieben, Einwände aufgenommen – und schlussendlich durch alle Instanzen prozessiert. Wir müssen unser Planungsrecht dringend entbürokratisieren. Sonst ist von Deutschlands einst von allen gelobter Infrastruktur bald nicht mehr viel übrig. Wenn wir uns weiterhin solche Steine in den Weg legen, wird uns das Arbeitsplätze und Wohlstand kosten.“
Hintergrund: Planfeststellungsverfahren ohne Detailplanung
Das wichtigste beim Projekte 2 Rheinbrücke Wörth ist die Trasse. Das Planfeststellungsverfahren wurde bewusst ohne Detailplanung einer Brücke begonnen, um möglichst rasch Klarheit darüber zu erlangen, ob die bevorzugte Trassenvariante rechtlich Bestand haben kann. Und dies ist mit dem heutigen Beschluss des OVG auch erfolgt. Im Planfeststellungsbeschluss enthalten sind die Lage der Widerlager sowie der Querschnitt der Brücke.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550