„Aus industriepolitischer Sicht ist es unabdingbar, dass die hocheffiziente Eigenstromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Erneuerbaren Energien auch künftig nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird“, so Staatsministerin Lemke und der VCI. Außerdem müssten auch besonders energieintensive Unternehmen oder Industrieanlagen, die im internationalen Wettbewerb stünden, auch in Zukunft die notwendigen Entlastungen bei der EEG-Umlage in Anspruch nehmen können. Die sogenannte besondere Ausgleichsregelung gleicht die Wettbewerbsnachteile aus, die durch die EEG-Umlage und die damit verbundene Erhöhung der deutschen Strompreise entstehen.
Vor dem Hintergrund einer notwendigen EEG-Reform gehe es jetzt darum, Entlastungen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland langfristig rechtssicher zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhalten, so der Verband der Chemischen Industrie und die Wirtschaftsministerin weiter.
„Investitionsentscheidungen werden zunehmend zwischen den internationalen Standorten eines Unternehmens getroffen. Politische Entscheidungen im In- und Ausland beeinflussen daher die Attraktivität des Industrielands Deutschland erheblich“, so der Vorsitzende des VCI-Fachausschusses Energie, Wilfried Köplin, Bayer. „Die positive deutsche Wirtschaftsentwicklung wirkt doch auf die europäischen Nachbarn stabilisierend. Durch einseitige Belastungen der exportorientierten deutschen Unternehmen darf man diese Entwicklung nicht gefährden“, erläutert Köplin weiter.
Ministerin Lemke und der VCI stimmen darin überein, dass die Anzahl der von der EEG-Umlage entlasteten Unternehmen zu überprüfen sei. Hier müssten schnell nachvollziehbare und europarechtskonforme Kriterien definiert werden, die einerseits die Energiewende nicht behindern und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie mit ihren globalen Wertschöpfungsketten nicht belasteten.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich in die Stellungnahme des Bundes zum Beihilfeverfahren im Interesse der einheimischen Unternehmen eingebracht. Die Bundesregierung muss insbesondere dafür Sorge tragen, dass von Seiten der EU-Kommission auch zukünftig keine Forderungen hinsichtlich einer nachträglichen Zahlung von EEG-Umlage erhoben werden.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
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