| Energie und Wirtschaft

Überarbeitetes LEP IV vereinbart Windenergienutzung mit Natur- und Landschaftsschutz

Nach großer öffentlicher Beteiligung und dem heutigen Beschluss des Ministerrates stellt die rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Energieministerin Eveline Lemke gemeinsam mit Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser und dem Staatssekretär des Umweltministeriums Dr. Thomas Griese den Entwurf für das überarbeitete Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV vor.
Foto: MWKEL

Staatsministerin Lemke sieht den Prozess zum LEP IV als Beispiel für gelebte Demokratie: „Mit dem überarbeiteten LEP IV legen wir die Grundlage für den zukunftsorientierten und gleichzeitig naturschonenden Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz. Die starke Bürgerbeteiligung begreifen wir nicht als Schwierigkeit, sondern das gehört zur Entstehung des LEP IV in einem demokratischen Verfahren dazu. Wir haben viele Anregungen von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen aufgegriffen und sind auch den Naturschutzverbänden bei ihren Anliegen weit entgegengekommen. So bleibt z.B. die Kern- und Pflegezone des Pfälzerwaldes windkraftfrei. Auch die Eröffnung von mehr Planungsmöglichkeiten für Kommunen ist für uns ein Zeichen von Bürgerbeteiligung.“

Umweltstaatssekretär Griese ergänzt: „Klimaschutz, wie wir ihn durch die Energieerzeugung über Windkraft betreiben, ist auch Naturschutz.“ Um beim Ausbau der Windenergie auf Naturschutzbelange Rücksicht zu nehmen, biete das vergangene Woche vorgelegte Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte eine fachlich fundierte Einteilung der Natura 2000-Gebiete in Rheinland-Pfalz.

Wirtschaftsministerin Lemke betont, wie wichtig die Zusammenarbeit von Kommunen und regionalen Planungsgemeinschaften bei der Energiewende sei: „Die Kommunen erhalten über das LEP IV mehr Freiraum bei der konkreten Gestaltung der Energiewende, denn sie wissen am besten, wo in ihrer Umgebung wie viele Windräder und Photovoltaikanlagen stehen können und wo das unverträglich ist. Mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung und einen sehr sorgfältigen Umgang mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger z.B. beim Landschaftsschutz. Ich erwarte von den Kommunen, dass sie dieser Verantwortung unter Beachtung der naturschutzfachlichen Belange gerecht werden. Die Regionalplanung ist für die Festlegung von Vorranggebieten und Ausschlussgebieten nach den Vorgaben der Kriterien des LEP IV zuständig. Erst durch das Zusammenspiel der beiden Planungsebenen gelingt die Energiewende.“

Die wichtigsten Änderungen:

     Als verbindliche Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz werden festgelegt: Die Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes, die Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservats Naturpark Pfälzerwald, Naturschutzgebiete und derartige Gebiete in Planung und der Haardtrand (Hangkante des Pfälzerwalds) mit einem Korridor von sechs Kilometern nach Westen.

Für die bedeutenden historischen Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz, die bereits im LEP genannt sind (z.B. Moseltal, Lahntal, Vulkaneifel rund um die Maare etc) konkretisieren die regionalen Planungsgemeinschaften diejenigen Gebiete, die von Windenergienutzung freizuhalten sind.

     Die Windhöffigkeit ist nach dem LEP IV weiterhin entscheidend dafür, ob ein Gebiet Vorranggebiet für die Nutzung von Windkraft werden kann. In der Begründung der Rechtsverordnung wird der Begriff konkretisiert, dass Standorte dann als windstark gelten, wenn sie eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,8 bis 6,0 m/sek in 100 Meter über dem Grund erreichen. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen soll.

     Neu aufgenommen ins LEP IV wird der Grundsatz, wonach mit der Ausweisung von Vorranggebieten und Konzentrationsflächen die Bündelung der Netzinfrastruktur erreicht werden soll. Einzelanlagen sollen nur genehmigt werden, wenn weitere Anlagen in räumlicher Nähe möglich sind.

     Hinsichtlich der Freiflächenphotovoltaik wird klargestellt, dass sie in allererster Linie auf zivilen oder militärischen Konversionsflächen errichtet werden soll, sowie auf ertragsschwachem, artenarmem oder vorbelastetem Acker- und Grünland. Neu festgelegt wird, dass es in der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes keine Freiflächenphotovoltaikanlagen geben darf.

Kompetenzen:

Vorrang- und Ausschlussgebiete werden nach den Vorgaben des LEP IV von den regionalen Planungsgemeinschaften festgelegt. Kommunen und Verbandsgemeinden haben darüber hinaus die Möglichkeit über die Bauleitplanung unter Beachtung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen bereit zu stellen. Gebiete mit hoher Windhöffigkeit stehen auch hier im Vordergrund.

Das Verfahren

Nach der heutigen Beschlussfassung des Ministerrats geht der Entwurf des LEP IV in eine erneute verkürzte Anhörungsphase. Es folgt die Beteiligung des kommunalen Rates, der zuständigen Ausschüsse des Landtags und die endgültige Beschlussfassung des Ministerrats.

 

Entwurf LEP IV inkl. Karten und Entwurf LEP IV FAQs befinden sich rechts im Download-Bereich

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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