Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Volker Wissing sind sich einig: "Unternehmerinnen und Unternehmer in Rheinland-Pfalz sollen möglichst schnell und rechtssicher die Soforthilfe ausgezahlt bekommen. 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch über die Osterfeiertage mit Hochdruck daran, zehntausende Anträge zu bewilligen und zur Auszahlung zu bringen."
Der Hintergrund hierzu: Seit dem 29. März können in Rheinland-Pfalz Soforthilfen für Selbständige und Unternehmen über die Investitions- und Strukturbank (ISB) beantragt werden. Da es seitens der Antragsteller vermehrt zu Nachfragen zum Verfahren kommt, erläutern wir den Ablauf:
Stand heute wurden 19,5 Millionen Euro für insgesamt 2.450 Anräge bewilligt. Insgesamt wurden 62.000 Anträge gestellt, die derzeit bearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dazu freiwillig Feiertagsarbeit über die Ostertage.
Warum dauert es in RLP aber länger als anderswo?
- In Rheinland-Pfalz wurden die Antragsformulare am Sonntag, 29.3., online gestellt. Am gleichen Tag als der Bund die Verwaltungsvereinbarung erlassen hat, die regelt, wie das Programm anzuwenden ist. Andere Bundesländer hatten einige Tage zuvor eigene Verfahren veröffentlicht, die aber teilweise von den Vorgaben abwichen und geändert werden mussten. In Rheinland-Pfalz ist das Verfahren rechtssicher und im Einklang mit dem Bundesprogramm - der spätere Start zahlt sich aus.
- Rheinland-Pfalz verlangt auf den Anträgen eine rechtssichere Unterschrift. Betrüger hätten sonst leichtes Spiel. Wie wichtig das ist, sehen wir gerade in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet aber auch ein längeres Verfahren: Alle Anträge müssen heruntergeladen, unterschrieben, eingescannt und versendet werden. Bei der ISB kommt hierbei jetzt ein neuer Hochleistungsscanner zum Einsatz.
- Die von Rheinland-Pfalz bewilligten Anträge sind geprüft. Was Sie von der ISB erhalten, ist auch wirklich die Summe, die Ihnen zusteht und mit der Sie kalkulieren können - sofern Ihre Angaben stimmen. Andere Länder haben beispielsweise die Höchstsumme überwiesen und in einem Begleitschreiben klargestellt, dass es sich um eine vorläufige Bewilligung handelt und ggf. ein Teil des Geldes zurückgezahlt werden muss. Ein solches Verfahren sorgt für eine schnellere Ausschüttung. Die Unternehmen wissen aber nicht, wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht und wieviel sie zurückzahlen müssen.