„Das ist ein echter Boost für unsere Infrastrukturprojekte“, so Ministerin Schmitt. „Wir vereinfachen Verfahren, reduzieren Bürokratie und sorgen dafür, dass insbesondere Ersatzneubauten von Brücken, aber auch neue Radwege und Straßen schneller geplant und gebaut werden können. Damit setzen wir wichtige Impulse für moderne Mobilität und wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Wir beschleunigen das, was die Menschen tagtäglich brauchen: sichere Brücken, gute Straßen und moderne Radwege. Und wir tun das verantwortungsvoll, effizient und rechtssicher.“
Was ändert sich konkret?
Brücken: Künftig können unterhaltungsbedingte Ersatzneubauten von Brücken ohne Planfeststellung durchgeführt werden – sofern sie Teil einer unselbständigen Ausbaumaßnahme sind und eine Länge von 1,5 Kilometern nicht überschreiten. Das beschleunigt insbesondere Maßnahmen zur Instandhaltung und Modernisierung im Bestand.
Radwege: Für unselbständige Radwege mit einer Länge von bis zu zehn Kilometern soll künftig keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr erforderlich sein. Das schafft Planungsfreiheit und Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur – gerade in Verbindung mit Landes- oder Kommunalstraßen.
Straßenbau allgemein: Durch die Paralleländerung von LStrG und LUVPG werden die bereits auf Bundesebene geschaffenen Vereinfachungen auch auf Landesebene wirksam. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt ein zentrales Instrument, wird aber dort entlastet, wo kein substanzieller Eingriff vorliegt.
Digitalisierung: Das Planfeststellungsverfahren wird konsequent digitalisiert – von der Einreichung bis zur Veröffentlichung. Das spart Zeit, Ressourcen und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Schmitt: „Wir machen unsere Verfahren fit für die Zukunft“
Die geplanten Änderungen orientieren sich am Genehmigungsbeschleunigungsgesetz des Bundes. „Wir übertragen die bundesgesetzlichen Vereinfachungen auf Landesrecht und setzen damit ein starkes Signal: Infrastruktur darf kein Bürokratieopfer sein“, so Schmitt. Sie betonte, dass insbesondere bei der Sanierung von Brücken nun zügiger gehandelt werden könne – eine wichtige Voraussetzung, um die Verkehrssicherheit und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz zu sichern.
Nächste Schritte:
Das MWVLW wird den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen in den Ministerrat einbringen. Anschließend erfolgt die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Ziel ist ein zügiger Beschluss, um die neuen Regelungen zeitnah wirksam werden zu lassen. Das Vorhaben ist Teil des Bürokratieentlastungspakets der Landesregierung.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550