„Wir haben im Bereich der Landwirtschaft auf EU-, Bundes-, sowie Landesebene zwar bereits einige Verbesserungen und Erleichterungen für unsere Betriebe erreichen können. Aber das war nur ein erster Schritt. Wir müssen unsere Landwirtinnen und Landwirte, unsere Winzerinnen und Winzer weiter entlasten, damit unsere Betriebe auskömmlich wirtschaften können und wir auch in Zukunft hochwertige regionale Erzeugnisse zur Ernährung zur Verfügung haben“, sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Zudem sind unsere Landwirte und Winzer wichtige Akteure in unseren ländlichen Räumen. Wir brauchen sie für prosperierende Regionen in der Fläche“, betont Schmitt mit Bezug auf das Flächenland Rheinland-Pfalz.
Schmitt erinnerte an einige Errungenschaften zur Entlastung der Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe, für die man sich auf Bundes- wie auf EU-Ebene erfolgreich eingesetzt habe. Dazu zählt die Ministerin das „Aus“ der „Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“. Sie hätte vor allem für viele Obstbauern in Rheinland-Pfalz das Aus bedeutet.
Auch die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge (Grüne Plakette) bleibt erhalten.
Zudem konnte die Stilllegungspflicht von 4 Prozent der Ackerfläche gestoppt werden, zunächst bis Ende 2024. Die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich aber bereits im Mai darauf verständigt, dass die Stilllegungsverpflichtung ab 2025 entfallen soll, das bedeutet mehr Fläche zur Bewirtschaftung. „Der EU-Kommission liegt der angepasste GAP-Strategieplan vor, mit dem wir auch die Stilllegungsverpflichtung bis Ende 2027, also bis zum Ende der laufenden GAP-Periode, abschaffen wollen. Das gibt unseren Landwirten Planungssicherheit. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies auch so kommen wird“, so Schmitt. Ab 2025 soll es zudem etliche weitere Vereinfachungen bei der Konditionalität und den Ökoregelungen geben. Die Regelungen wurden harmonisiert und starre Datumsvorgaben (GLÖZ 6 und 7) sowie Größen- und Abstandsvorgaben wurden, wo möglich, korrigiert oder abgeschafft.
„Wir konnten zudem auf der AMK vergangene Woche Einigkeit zwischen Bund und Ländern erreichen, die umstrittene Stoffstrombilanzverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben“, berichtete die Ministerin. „Auch das bringt bürokratische Entlastung für die Landwirtschaft. Aus Sicht des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums ist das Wirkungsmonitoring, das der EU ohnehin zugesagt wurde, ausreichend, um künftig mehr Verursachergerechtigkeit bei den Düngeauflagen zu erreichen. Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass dabei so wenige Daten wie möglich erfasst werden müssen.
Auch für die Regelungen der neuen GAP-Periode ab 2028 sei es wichtig, sich schon heute über weitere Entlastungsmöglichkeiten der Branche auszutauschen und diese auf den Weg zu bringen, so Schmitt. Dazu haben Rheinland-Pfalz und Saarland einen gemeinsamen Antrag auf der AMK in der vergangenen Woche gestellt:
„Die GAP muss in der nächsten Förderperiode zwingend strukturell und inhaltlich vereinfacht werden, sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung“, heißt es im Antrag, der das Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren verfolgt. „Eine signifikante Verringerung des bürokratischen Aufwands für landwirtschaftliche Betriebe bei gleichzeitiger Erfüllung der hohen Standards im Bereich Ökologie und Lebensmittelsicherheit muss möglich sein. Das trägt zur Wirtschaftlichkeit der Betriebe bei, welche überhaupt erst die Grundlage zur Erfüllung aller übrigen Anforderungen an die Landwirtschaft ist“, so Ministerin Schmitt.
In RLP ist auf Landesebene zudem die letale Vergrämung von Saat- und Rabenkrähen auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt deutlich vereinfacht worden, so dass die Äcker und Obstfelder schneller geschützt werden können. Die Anträge werden nun bei der oberen Naturschutzbehörde SGD wesentlich schneller bearbeitet, so dass den Krähen schneller mit Vergrämung entgegengewirkt werden kann, um so die Ernte zu schützen.
Die Ministerin begrüßte auch die Entscheidung der Bundesregierung, die Gewinnglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wiedereinzuführen, um Gewinnschwankungen, die durch wechselnde Witterungsbedingungen wie Dürreperioden entstehen, abzumildern.
„Unsere Landwirtinnen und Landwirte müssen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb dürfen auch keine neuen Belastungen hinzukommen. Die Pläne, auf nationaler Ebene an der Stoffstrombilanz festzuhalten oder mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz neue, wettbewerbsverzerrende Auflagen einzuführen, lehne ich ab. Weitere überbordende Bürokratie können wir den Betrieben nicht zumuten“, betonte Schmitt. „Landwirte in allen Ländern sehen sich mit dem Rücken zur Wand. Deshalb müssen wir handeln und im Einvernehmen mit den Landwirten gute Lösungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der EU und in Deutschland entwickeln – so dass Betriebe wirtschaftlich stabil bleiben, die Umwelt geschont wird und qualitativ hochwertige Lebensmittel zur Ernährungssicherstellung produziert werden können.“
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220