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Schmitt: Weitere vergaberechtliche Erleichterungen für Kommunen in Kraft

Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat die vergaberechtlichen Erleichterungen für die Kommunen zur Unterbringung von nach Rheinland-Pfalz geflüchteten Menschen erweitert. Die Erleichterungen wurden infolge des Kriegsgeschehens in der Ukraine eingeführt und nun hinsichtlich des allgemeinen Fluchtgeschehen auch aus anderen Ländern erweitert.

„Unsere Kommunen stehen vor enormen Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung der zu uns kommenden Menschen. Die Zahl der Geflüchteten, nicht nur aus der Ukraine, nimmt aktuell stark zu und unsere Kommunen brauchen hier jede Unterstützung. Deshalb habe ich veranlasst, die bestehenden vergaberechtlichen Erleichterungen zu erweitern. Mit den zusätzlichen Erleichterungen werden insbesondere die Kommunen, aber auch die Landesdienststellen in die Lage versetzt, Beschaffungsverfahren schneller und rechtssicher auf den Weg zu bringen“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. 

Mit verschiedenen Rundschreiben hatte das Wirtschaftsministerium bereits seit Anfang März 2022 vergaberechtliche Erleichterungen mit Bezug zum Ukraine-Krieg erlassen. Diese Rundschreiben wurden nun unter Berücksichtigung des allgemeinen Fluchtgeschehens in einem Rundschreiben erweitert und konsolidiert. Die Erweiterung ist seit Anfang Oktober in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Jahres 2024.

Die kriegerischen Ereignisse in der Ukraine erforderten und erfordern noch immer Lösungen im Umgang mit den Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen. Diese Situation habe sich in den vergangenen Monaten und Wochen infolge des allgemeinen Fluchtgeschehens auch aus anderen Ländern dramatisch verschärft. 

„Insbesondere die Kommunen benötigen für die zahlreich zu vergebenden Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der aufzunehmenden Flüchtlinge und Asylsuchenden Unterstützung“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Die Erleichterungen bestehen darin, dass Kommunen und Dienststellen des Landes bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen festgelegter Auftragswertgrenzen vereinfacht nichtöffentliche Vergabeverfahren (Freihändige Vergaben, Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen) anstatt öffentliche Ausschreibungen in Anspruch nehmen können. Bei besonderer Dringlichkeit kann u.U. auch nur eines statt der üblicherweise erforderlichen drei Angebote ausreichend sein.

Die Vereinfachungen im Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, aber auch der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden dienen, gelten zunächst befristet bis Ende des Jahres 2024.

Das Rundschreiben finden Sie unter folgendem Link 

mwvlw.rlp.de/themen/oeffentliche-auftraege-und-vergabe/rechtsvorschriften-und-rundschreiben

Nicola Diehl 
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220

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