„Die Direktzahlungen der EU spielen eine zentrale Rolle für die Einkommenssicherung unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Die Herausforderungen der letzten Jahre - von steigenden Energiepreisen über extreme Witterungsbedingungen bis hin zu erheblichen Ertragsausfällen - haben die Bedeutung dieser Zahlungen einmal mehr unterstrichen. Daher freut es mich besonders, dass es uns gelungen ist, die Zahlungen auch in diesem Jahr frühzeitig und zuverlässig auf den Weg zu bringen. Die Direktzahlungen sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik und eine wichtige Stütze für unsere Landwirtinnen und Landwirte“, sagte Schmitt anlässlich der Auszahlung der EU-Mittel an die rheinland-pfälzischen Landwirte in diesen Tagen. Es sei wichtig, dass die Betriebe auch in diesem Jahr ihre Zahlungen pünktlich erhalten.
„Mein besonderer Dank gilt unseren Kreisverwaltungen, dem DLR Mosel und dem Statistischen Landesamt. Alle Beteiligten haben mit großem Einsatz und persönlichem Engagement dazu beigetragen, dass der weitaus größte Teil der Auszahlungen noch in diesem Jahr erfolgt. Damit konnten wir den vom Bund vorgegebenen frühesten Auszahlungstermin realisieren. Dies ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auch im Jahr 2024 umso erfreulicher“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Für rund 16.000 rheinland-pfälzische Betriebe mit Grünland-, Acker-, Gemüse-, Wein- und Obstbau wurden Direktzahlungen in Höhe von insgesamt rund 179 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union gezahlt.
Die Einheitsbeträge (Beihilfesätze) wurden auch im Jahr 2024 gegenüber den geplanten Einheitsbeträgen angehoben, da auch im zweiten Jahr der Einführung der Öko-Regelungen die Inanspruchnahme noch nicht den Erwartungen entspricht. Die Erhöhung fällt jedoch geringer aus als in 2023, so dass sich für 2024 folgende Werte ergeben:
• Einkommensgrundstützung: 157,63 Euro je Hektar
• Umverteilungseinkommensstützung:
vom 1. bis zum 40. Hektar: 72,36 Euro je Hektar
vom 41. bis 60. Hektar: 43,41 Euro je Hektar
• Junglandwirte-Einkommensstützung: 126,58 Euro je Hektar
(für maximal 120 Hektar)
Das bedeutet Direktzahlungen in Höhe von rund 230 Euro je Hektar für die ersten 40 Hektare, für Junglandwirte erhöhen sich diese um die Junglandwirte-Einkommensstützung. Tierprämien für Mutterschafe und -ziegen wurden in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro an 670 Betriebe ausbezahlt, Tierprämien für Mutterkühe erhielten 1.700 Betriebe in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro. Der Einheitsbetrag für Mutterschafe und Ziegen beträgt 37,88 Euro und für Mutterkühe 84,76 Euro.
Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die über den Markt nicht abgegolten werden. Für rund 9.000 Anträge wurden rund 33 Millionen Euro ausgezahlt. Der jeweilige Einheitsbetrag für das Jahr 2024 ist der Tabelle zu entnehmen.
Ökoregelung | Euro pro Hektar | ||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
Ökoregelung 1 a (Brachen auf Acker) | 1 410,83 | 542,62 | 325,57 |
Ökoregelung 1 b + c (Blühflächen) | 217,05 | - | - |
Ökoregelung 1 d (Altgrasstreifen) | 976,72 | 434,10 | 217,05 |
Ökoregelung 2 (Vielfältige Kulturen) | 65,11 | - | - |
Ökoregelung 5 (Kennarten) | 260,46 | - | - |
Ökoregelung 6 (Verzicht auf Einsatz Pflanzenschutz) | 162,78 | 54,26 | - |
Ökoregelung 7 (Natura 2000) | 43,41 | - | - |
Die noch offenstehenden Prämien für die Ökoregelung 4 werden im Frühjahr 2025 ausgezahlt.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550