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Schmitt: Raumordnungsverfahren für OU Martinstein (B41) beantragt

Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat die Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) für die Ortsumgehung von Martinstein im Zuge der B 41 beantragt. Damit ist ein wichtiger neuer Planungsschritt für die Realisierung der Ortsumgehung Martinstein erreicht. Geplant und untersucht wird eine Südumgehung, die südlich von Martinstein verläuft.

„Mit der beantragten Einleitung des Raumordnungsverfahrens haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Realisierung der Ortsumgehung Martinstein erreicht. Die Umgehungsstraße wird den Ort vom Verkehr entlasten und somit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöhen“, betonte Verkehrsministerin Daniela Schmitt die Bedeutung der Ortsumgehung. 
Ministerin Schmitt ist zuversichtlich, dass das anstehende Verfahren nun zügig von den zuständigen Raumordnungsbehörden umgesetzt wird. Nach Abschluss des Verfahrens kann die Detailplanung der Ortsumgehung von Martinstein beginnen.

Der Einleitung des ROV vorausgegangen war eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die für eine Realisierung von Ortsumgehungen neben der Verkehrssicherheit und des Naturschutzes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei der Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die Südumgehung von Martinstein ist als Ergebnis die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nachgewiesen worden.

Hintergrund zur OU Martinstein

Die Ortsumgehung Martinstein ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Damit besteht für das Land als zuständige Auftragsverwaltung ein gesetzlicher Auftrag für die weitere Planung dieses Vorhabens. 

Die Vorzugsvariante der Ortsumgehung Martinstein, deren Raumverträglichkeit im Rahmen des ROV untersucht wird, beginnt westlich von Martinstein, an der bestehenden Anschlussstelle B 41 / B 421 bei Simmertal. Dann verläuft die neu geplante B 41 mit einer Talbrücke über die Bahnstrecke und die Nahe und umfährt die Ortslage Martinstein in südlicher Richtung. Im weiteren Verlauf quert die B 41 mit Hilfe von weiteren Talbrücken südöstlich von Martinstein die Nahe und die Bahnstrecke und bindet östlich an die vorhandene B 41 an.

Die Vorzugsvariante wird mit einer Länge von rund 2.500 m geplant. Die Kosten werden derzeit auf rund 32 Millionen Euro geschätzt, die der Bund als Baulastträger übernimmt. Wesentliches Ziel einer Ortsumgehung von Martinstein ist die Herstellung einer leistungsfähigen Umgehungsstraße im Zuge der B 41, durch Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Ortsdurchfahrt von Martinstein. Durch die Verlegung soll unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte sowohl eine Verbesserung der Verkehrs-, als auch der Lebensqualität erzielt werden.

Für die Ortsumgehung ist ein neues Raumordnungsverfahren durchzuführen, da es sich bei diesem Vorhaben um eine raumbedeutsame Maßnahme handelt. 
Das Raumordnungsverfahren wird von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durchgeführt. Grundlage für das Raumordnungsverfahren ist § 17 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) Rheinland-Pfalz.

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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