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Schmitt: „Mehr Schub für Betriebe“ – Mit höheren Fördersätzen Investitionen ankurbeln

Mit höheren Fördersätzen für die Umstrukturierung von Rebflächen, für Investitionen in moderne und umweltschonende Kellertechnik sowie für die Ernteversicherung will die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt einen Beitrag zur Stärkung der Betriebe in der aktuellen Weinmarktlage leisten.

„Die sinkende Nachfrage und die geopolitischen Umstände stellen uns gerade vor große Herausforderungen. Als Land handeln wir, wo wir als Land handeln können – auch auf Bundes- und EU-Ebene“, betonte Ministerin Schmitt. „Wir geben jetzt ganz bewusst mehr Schub auf einzelbetrieblicher Ebene. Mit diesem Booster stellen wir die Weichen für mehrere Millionen Euro zusätzlichen Mittelabfluss im Jahr 2026 – das ist ein klares Investitionssignal an unsere Betriebe.“

Derzeit werden die Mittel des Sektorprogramms Wein im GAP-Strategieplan nur zurückhaltend von den Winzern nachgefragt. In Rheinland-Pfalz stehen insgesamt rund 22 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung. Um diese EU-Mittel dennoch für die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft zu nutzen, hat das Weinbauministerium der für die Absatzförderung in Drittländern zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Jahr 2025 bereits vorab 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel kommen auch der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft zugute.

Erhöhung der Fördersätze

Um die Attraktivität der Förderung zu steigern, sollen nun gezielt die Fördersätze angehoben werden:

  • In der Umstrukturierung ist eine Erhöhung der Sätze um 20 % vorgesehen, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen gegebenenfalls auch darüber hinaus. Die Maßnahme soll mit Beginn der Antragstellung im Mai 2025 für die Pflanzung 2026 greifen.

  • Bei der Investitionsförderung ist eine Anhebung auf 35 % für Betriebe unterhalb einer bestimmten Prosperitätsschwelle vorgesehen – bei Investitionen in Energieeinsparung sogar auf 40 %. Diese Änderungen können bereits zum nächsten Auswahltermin im Juli 2025 angeboten werden.

  • Zudem soll die Unterstützung bei der Ernteversicherung im Antragsjahr 2025 von bislang 180 €/ha auf 200 €/ha erhöht werden.

EU-Paket

In diesem Zusammenhang äußerte sich die Ministerin auch zu den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommission zur Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften, die eher langfristig Wirkung entfalten können.

Mit der Verlängerung der Wiederbepflanzungsgenehmigungen, mit der sanktionsfreien Rückgabemöglichkeit bereits bestehender Pflanzrechte und mit der Möglichkeit, in den Mitgliedstaaten national oder regional einen kompletten Anbaustopp zu erlassen, habe die Kommission wichtige Empfehlungen der von der EU angesichts der aktuellen Herausforderungen eingesetzten High-Level-Group aufgegriffen, stellte Schmitt fest. Diese Maßnahmen seien auch im Interesse des Landes, weil sie europaweit das Produktionspotenzial zurückführten, stellte die Ministerin fest. 

Rotationsbrache

Insbesondere die Verlängerung der Nutzungsdauer von Pflanzrechten ermögliche es den Betrieben, Rebflächen für eine längere Zeit als Brache für weitere Biodiversitätsmaßnahmen und für die Erhaltung von Lebensräumen zu nutzen, erläuterte die Ministerin. Damit könnten auch Weinbaubetriebe an der so genannten Öko-Regelung 1 teilhaben. Diese honoriert den Verzicht auf Nutzung einer Fläche und war Winzern bisher nicht zugänglich. 

„Darauf hat sich die Agrarministerkonferenz in Baden-Baden Ende März auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz verständigt. Die Details müssen in der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern noch festgelegt werden. Diese Rotationsbrache wird mit bis zu 1300 Euro pro Hektar vergütet und erlaubt im Gegensatz zur endgültigen Rodung eine erneute Wiederbepflanzung“, so Ministerin Schmitt.

 

Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550

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