„Wir schaffen in Rheinland-Pfalz echte Entlastungen und senken die Hürden für solche Verfahren deutlich“, erklärt Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir reagieren auf die Herausforderungen unserer Zeit und geben öffentlichen Auftraggebern sowie Unternehmen den Spielraum, den sie brauchen.“
Was ändert sich konkret?
- Öffentliche Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen können einfacher vergeben werden – bis zu 100.000 Euro (bisher: 80.000 Euro bzw. 40.000 Euro). Hier ist im Einzelfall eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ausreichend.
- Bei Bauaufträgen wird die Grenze für vereinfachte Verfahren auf 250.000 Euro angehoben (bisher 200.000 Euro). Freihändige Vergaben sind hier bis 100.000 Euro (bisher 40.000 Euro) möglich.
- Direktvergaben, also Vergaben ohne Ausschreibungsverfahren, sind bis zu 10.000 Euro möglich - ein mehr als dreimal so hoher Wert wie bisher (3.000 Euro).
Warum ist das wichtig?
Viele Unternehmen scheuen den bürokratischen Aufwand öffentlicher Aufträge. Mit den neuen, praxistauglichen Regeln will die Landesregierung ihnen die Teilnahme erleichtern. Auch Kommunen und das Land profitieren: Dringend notwendige Investitionen können schneller umgesetzt werden. „Deshalb sind die vergaberechtlichen Impulse im Sinne von mehr Beinfreiheit das richtige Zeichen zur richtigen Zeit. Damit setzen wir nicht nur regionale, wirtschaftspolitische Akzente, sondern unterstützen Vergabestellen bei den Kommunen und im Land, bei dringend notwendigen Investitionen schneller voran zu kommen. Mit dem Vergaberecht gewährleisten wir zudem die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder. Dazu braucht es gute, aber vor allem auch praxistaugliche Regeln, die wir mit dieser Änderung passgenauer machen“, betont Ministerin Schmitt.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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