„Wenn am 19. Juli 2021 die rheinland-pfälzischen Sommerferien beginnen, werden sich viele Rheinland-Pfälzer auf den Weg in den verdienten Urlaub machen. Damit die Ferienzeit nicht mit langen Staus beginnt, gibt es in der Ferienzeit ein besonderes Verkehrsmanagement. Das Lkw-Fahrverbot an Samstagen auf einigen stark frequentierten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten im Bundesgebiet ist ein guter Kompromiss“, sagte Verkehrsministerin Schmitt und hat dabei die Lkw-Fahrer um Verständnis gebeten.
Das Fahrverbot gilt für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern, einschließlich damit verbundene Leerfahrten mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen in den Monaten Juli und August jeweils von 07.00 bis 20.00 Uhr auf ausgewählten Strecken. Die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen sowie weitere Verkehrsregeln sind auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums hier aufgeführt.
Die Polizei überprüft das Fahrverbot. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von 25 bis 150 Euro fällig werden.
Das an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot (Paragraf 30, Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.
Beförderungen von frischen Lebensmitteln (Milch, Fleisch, Fisch, leichtverderbliches Obst und Gemüse) sind nicht von dem Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen in der Hauptferienreisezeit betroffen.
Darüber hinaus stehen für Rheinland-Pfalz aktuelle Informationen zur Verkehrslage, Staumeldungen und Autobahnbaustellen im Mobilitätsportal http://verkehr.rlp.de/ zur Verfügung.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550