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Schmitt: Förderprogramm zur Ernteversicherung sehr gut angenommen – Neuerungen ab 2023

Das Programm zur Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor wird von den rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzern sehr gut angenommen. Im vergangenen Jahr gingen rund 1.700 Anträge auf Unterstützung ein. Es wurden Ernteversicherungen für mehr als 35 Prozent der rheinland-pfälzischen Rebfläche gefördert. Das hat Weinbauministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Für das Antragsverfahren ab 2023 ergeben sich wenige Änderungen.

„Die hohe Nachfrage ist ein großer Erfolg und hat unsere Erwartungen übertroffen. Sie ist auch ein Beleg für das betriebliche Risikobewusstsein der Winzerinnen und Winzer. Mit der Förderung von Ernteversicherungen wollen wir unsere Winzerinnen und Winzer beim Abfangen von Risiken auch weiterhin unterstützen. Ernteversicherungen sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement von Weinbaubetrieben. Dies trifft vor allem bei Risiken im Zusammenhang mit widrigen Witterungsverhältnissen, wie den immer häufiger auftretenden Spätfrösten und Hagelereignissen, zu. Daher können in Rheinland-Pfalz seit 2021 Prämienzuschüsse für Mehrgefahrenversicherungen, die Verluste durch Hagel- und Frostschäden absichern, beantragt werden“, erklärte Weinbauministerin Daniela Schmitt. 

Das Programm wird auch im Jahr 2023 weiterhin angeboten. Der Prämienzuschuss liegt bei 50 Prozent und maximal 180 Euro pro Hektar.

Um Antragsteller und Bewilligungsbehörden zu entlasten, wird es Änderungen bei den Fristen für die Antragstellung geben. Bisher musste das Antragsformular bereits im Frühjahr vorgelegt werden. Der Abgabetermin wird auf einen Termin – spätestens 1. September – verlegt. Hintergrund: Die als Nachweis über das Bestehen einer Versicherung ebenso vorzulegenden Prämienrechnungen, liegen regelmäßig erst im Juni des Versicherungsjahres vor und mussten daher bislang nachgereicht werden. Zukünftig können Antragsformular und Nachweis zusammen vorgelegt werden – in diesem Jahr spätestens bis zum 1. September 2023. „Damit wird das Verfahren vereinfacht“, so Ministerin Schmitt.

Alle erforderlichen Antragsunterlagen werden ab Juli 2023 auf der Förderseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zum Download bereitgestellt. Sobald die aktuellen Antragsunterlagen 2023 zur Verfügung stehen, wird das Ministerium erneut informieren. 

Im Frühjahr 2024 werden sodann die Bescheide – unter Berücksichtigung der dann für das Antragsjahr endgültig vorliegenden Daten der Weinbaukartei – erstellt und bis Ende April zur Auszahlung gebracht. Erstellung und Versand der Bescheide durch die Kreisverwaltungen im Herbst entfallen damit. 

Nicola Diehl 
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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