„Das Frostereignis im Frühjahr dieses Jahres hat vor allem Obst- und Weinbaubetriebe deutschlandweit sehr hart getroffen. Insbesondere in den nördlichen Regionen von Rheinland-Pfalz kam es zu existenzgefährdenden Ertragsausfällen. Die EU-Krisenbeihilfe Frost ist für diese Betriebe eine wichtige Unterstützung“, sagte Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt.
„Unsere Weinbau- und Obstbetriebe geben Rheinland-Pfalz sein unverkennbares Gesicht. Es ist gut, dass die betroffenen Betriebe nun EU-Hilfen beantragen können. Die Branche braucht derzeit auf allen Ebenen Unterstützung, denn gerade die Lage auf dem Weinmarkt ist aktuell sehr angespannt“, betonte Schmitt.
Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach EU-Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.
Für alle Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Rheinland-Pfalz übernimmt das Dienstleistungszentrum Mosel die Abwicklung des Antragsverfahrens. Mitarbeiter der Dienstleistungszentren Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Rheinpfalz unterstützen die Kollegen bei der Bearbeitung der Anträge, um angesichts der von der EU vorgegebenen kurzen Fristen die Auszahlung gewährleisten zu können.
Anträge können voraussichtlich ab Mitte November bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden. Aktuelle Informationen und sämtliche Unterlagen werden auf der Homepage des DLR Mosel veröffentlicht:
https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe-Frost
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird auf dieser Seite und durch Pressemeldungen informieren, sobald das Antragsverfahren eröffnet wird.
Hintergrund:
Zur Zuwendungshöhe: Der Bund wird den endgültigen Zuwendungssatz abhängig von den gemeldeten Schäden aller Bundesländern im Anschluss an das Antragsverfahren festlegen; er wird sich zwischen 16 und 40 Prozent des bereinigten Schadens bewegen.
Das Prozedere sieht so aus, dass die Bundesländer alle durch Anträge eingegangenen Schäden zu einer Schadenssumme addieren und an den Bund melden. Der Bund addiert die Schadensmeldungen der Länder und berechnet dann den Zuwendungssatz, so dass die 46,5 Millionen Euro aus der EU-Agrarreserve voll ausgeschöpft werden.
Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162220