„Es ist gut, dass unser Antrag auf Raumverträglichkeitsprüfung seitens der SGD nun positiv beschieden wurde. Damit kommen wir dem B10-Ausbau im Abschnitt bei Annweiler einen entscheidenden Schritt näher“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt. Die Zustimmung sei das Ergebnis akribischer Planung des Landesbetriebs Mobilität sowie der frühzeitigen Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und dem Naturschutz gleichermaßen gerecht wird“, betonte Schmitt. „Auch mit dem BMDV hatten wir uns bereits auf die neue Vorzugsvariante verständigt. Ich hoffe, dass sich auch der neue Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder weiterhin für dieses verkehrswichtige rheinland-pfälzische Projekt einsetzt“, so die Ministerin.
„Mit dem Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiger Meilenstein beim Ausbau der B 10 erreicht. Die Variante B1+ erfüllt nicht nur die raumordnerischen Anforderungen, sondern bietet auch die besten Voraussetzungen der untersuchten Varianten, um Mensch, Natur und das Biosphärenreservat Pfälzerwald wirksam zu schützen. Damit ist der Weg frei für eine Planung, die Verkehrsentlastung und Naturschutz in Einklang bringt“, sagte Innenminister Michael Ebling.
Die Entscheidung berücksichtigt insbesondere den Schutz des umliegenden Biosphärenreservats Pfälzerwald. Die Trasse und Tunnelportale sollen so optimiert werden, dass möglichst wenig Waldfläche beansprucht wird. Zudem sei sicherzustellen, dass der Ausbau nicht zum Verlust des Schutzstatus des Reservats führt, so Ebling weiter.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Lärmentlastung stellt die Variante B1+ eine tragfähige Lösung dar, die mit den Interessen der betroffenen Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner am besten vereinbar ist und zentrale Elemente einer sogenannten „Bürgervariante“ enthält, die aus einer vorauslaufenden Diskussion in der Öffentlichkeit hervorging.
Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Februar 2022 von der SGD Süd eingeleitet. „Das Verfahren umfasste zehn Trassenvarianten, deren Auswirkungen auf Umwelt, Raumstruktur und Infrastruktur intensiv geprüft wurden. Die gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit dient nun als wichtige Grundlage für die weiteren Schritte in der Detailplanung und das kommende Planfeststellungsverfahren“, so Ebling abschließend.
Hintergrund:
Die Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument der Landesplanung. Dabei wird geprüft, ob größere Infrastrukturprojekte wie der Ausbau der B 10 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Untersucht werden dabei insbesondere Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungen, Infrastruktur und die überörtliche Entwicklung.
Das Verfahren zum Ausbau der B 10 wurde im Februar 2022 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) eingeleitet – damals noch unter dem Begriff „Raumordnungsverfahren“. Grundlage war ein Antrag des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums. Die Prüfung erfolgte im Auftrag des Innenministeriums als oberster Landesplanungsbehörde.
Insgesamt wurden zehn verschiedene Ausbauvarianten untersucht. Kommunen, Fachbehörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger konnten sich im Verfahren mit Stellungnahmen beteiligen. Im Zuge des Verfahrens stellte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) bei einem öffentlichen Erörterungstermin die Variante B1+ als geeignetere Vorzugsvariante vor.
Die Variante B1+ verläuft in einem etwa 5,3 km langen Tunnel. Sie schließt nördlich von Queichhambach in Tieflage wieder an die B 10 an. Die tiefergelegte Trasse unterquert anschließend sowohl die K 4 nach Gräfenhausen als auch die Bahnlinie. Ab der Querung der Queich wird die Trasse auf die bestehende Höhenlage der B 10 geführt. Die bestehende B 10 bleibt für den Richtungsverkehr Pirmasens-Landau erhalten. Die Gesamtlänge beläuft sich auf 7,6 Kilometer.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung ist keine Genehmigung, sondern eine fachliche Bewertung. Sie entfaltet keine direkte Rechtswirkung, muss aber im weiteren Planungsverlauf – etwa im Planfeststellungsverfahren – berücksichtigt werden.