| Digitalisierung der Verwaltung

Schmitt: Digitalisierung in der Weinwirtschaft schreitet voran –elektronisches Weinbegleitdokument ab 14. Dezember online verfügbar

Das Weinbegleitdokument wird den Betrieben der Weinbranche ab dem 14. Dezember 2022 unter der Internetadresse https://onlinedienst-weinbau.de digital zur Verfügung stehen. Damit wird das erste von acht Angeboten freigeschaltet, für welche Rheinland-Pfalz im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes im deutschen Weinbau die Federführung bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen übernommen hat. Das hat die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt mitgeteilt.

„Wir sind nicht nur hinsichtlich Qualität und Quantität Deutschlands Weinland Nummer 1, auch beim Abbau bürokratischer Hemmnisse für landwirtschaftliche Betriebe durch digitalisierte Verfahren gehen wir voran“, sagte die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt. 

Das Weinbegleitdokument ist eine Art Reisepass für Weine und muss beim Transport von Weinbauerzeugnissen mitgeführt werden: Es enthält die wichtigsten Daten bezüglich Herkunft und Qualität. Es ist eine Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb und dient dem Verbraucherschutz. Bisher existiert dieses Dokument bundesweit nur in Papierform und musste postalisch verschickt werden. 

„Mit dem neuen Onlinedienst-Weinbau kann dies künftig komplett elektronisch erledigt werden. Wir gehen damit einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung und erleichtern unseren Winzerinnen und Winzern, Genossenschaften und Weinkellereien das Tagesgeschäft“, sagte Schmitt. 

Im Laufe des Jahres 2023 werden schrittweise weitere Meldeverpflichtungen, wie z.B. die Traubenerntemeldung oder die Meldung der Önologischen Verfahren digital zur Verfügung stehen. 

Dem „digitalen Weinbegleitdokument“ haben sich alle anderen Bundesländer angeschlossen. Neben Rheinland-Pfalz nehmen in der Pilotphase ab dem 14. Dezember noch acht weitere Bundesländer teil. Die übrigen Länder folgen im Laufe des Jahres 2023, sodass zukünftig für ganz Deutschland ein einheitliches System zur Anwendung kommt. 

„Mit dem vom Bund geförderten Projekt leistet Rheinland-Pfalz einen entscheidenden Beitrag im Länderverbund“, betonte Weinbauministerin Daniela Schmitt. Unterstützt wird das rheinland-pfälzische Weinbauministerium durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Fachleute der Weinbauverwaltung aus ganz Deutschland. 

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die OZG-Leistung Weinbau gehört zu den insgesamt etwa 600 bundesweit zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen. 

Bereits jetzt können sich Interessierte unter der Adresse https://onlinedienst-weinbau.de über die Voraussetzungen zur Nutzung des Portals informieren. Am 14.12.2022 wird der elektronische Dienst freigeschaltet.

Nicola Diehl 
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

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