„Das Land Rheinland-Pfalz wird den Bund und seine Behörden umfassend unterstützen, damit Schiffe zügig wieder geschleust werden können und das Tor schnell repariert oder ersetzt wird. Notschleusungen für die Güterschifffahrt können eine erste Lösung sein. Aber auch eine zügige Reparatur ist wichtig, damit die Fahrgastschifffahrt ihren Betrieb wieder aufnehmen kann. Gleichzeitig werden wir als Land eigene Maßnahmen ergreifen, um Lieferketten aufrechtzuerhalten und Transportkapazitäten auf der Straße zu schaffen. Es ist wichtig, dass Güter und Waren transportiert werden können – zur Fertigung in unseren Unternehmen, für den Straßenbau, aber auch zur Versorgung der Bevölkerung“, sagte Schmitt.
Zur Aufrechterhaltung der Lieferketten wird das Sonntagsfahrverbot für Lkw, deren Lieferungen im Zusammenhang mit der Schleusensperrung stehen und daher über die Straße notwendig geworden sind, zudem aufgehoben. Außerdem soll die Ferienreiseverordnung in Rheinland-Pfalz so angepasst werden, dass Ausnahmen für Lkw gelten, die entsprechende Güter transportieren. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden werden außerdem gebeten, Großraum- und Schwertransporte, die die Schifffahrt auf der Mosel ersetzen, prioritär zu bearbeiten. Hiermit wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, den Warenverkehr aufrechtzuerhalten.
Auch mit dem Hafen Trier als wichtiges Logistikdrehkreuz in der Region, in dem Güter ggf. auf die Schiene oder Straße verlagert werden können, steht das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium in engem Kontakt.
Die Ministerin betonte in diesem Zusammenhang auch, wie wichtig der Ausbau der Moselschleusen mit einer zweiten Schleusenkammer sei, damit den Unternehmen verlässliche Lieferketten bereitstünden. Bislang sind lediglich an drei von insgesamt zehn deutschen Moselschleusen zweite Kammern vorhanden.
Ministerin Schmitt appellierte an den Bund: „Der erneute Unfall an der Mosel zeigt, dass die Schleusen ein Engpass in unserer Wasserstraßeninfrastruktur sind. Es obliegt nun Herrn Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, den Ausbau der Schleusen an der Bundeswasserstraße Mosel mit höchster Priorität voranzutreiben. Alle zehn Schleusen an der Mosel müssen grundsätzlich über zwei leistungsfähige Schleusenkammern verfügen. Unsere Logistik und unsere Wirtschaft brauchen zuverlässige Wasserstraßen, die dem Verkehrsaufkommen standhalten.“
Das neue Infrastruktursondervermögen müsse Spielräume schaffen, um die Bundeswasserstraßen für den Güter- und Warentransport sowie für die touristisch stark nachgefragte Flusskreuzschifffahrt besser zu ertüchtigen und zukunftsgerecht auszubauen. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist die Schifffahrt eine sehr bedeutende Transportalternative, die es weiter zu stärken gilt.
Zum Hintergrund:
Wie die Schleuse Müden verfügt die Schleuse St. Aldegund nur über eine Schleusenkammer.
In den letzten 25 Jahren haben lediglich die Schleusen Fankel, Zeltingen und Trier eine zweite Kammer erhalten. Laut dem ursprünglichen Projektzeitenplan des Bundes (Stand 2016) sollte die Schleuse St. Aldegund in diesem Jahr ausgebaut werden. Nach aktuellem Stand ist ein Baubeginn jedoch sehr unwahrscheinlich, da es keine Planungen, kein Baurecht und keine Finanzierungsgrundlagen gibt.
Touristisch betroffen ist die Flusskreuzschifffahrt. Die Ausflugsschifffahrt und Rundfahrten sind hingegen nicht beeinträchtigt, da bei diesen Fahrten keine Schleusen passiert werden müssen.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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