„Ich begrüße den Vorschlag der EU-Kommission und hoffe, dass sich der Rat und das Europäische Parlament ebenfalls dafür stark machen, dieser neuen Generation von Nutzpflanzen den Weg in die Praxis zu ebnen“, sagte die Ministerin. Die neue Technologie könnte nach Auffassung der Ministerin den Instrumentenkasten der Landwirtschaft bereichern. „Gerade bei dem Ziel der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln können neue Verfahren wertvolle Beiträge leisten“, betonte Schmitt. Sie setze auf Innovation und technischen Fortschritt statt auf Verbote und dirigistische Maßnahmen.
„Um Pflanzen und Ernten zu schützen, müssen wir alle Register ziehen können“, so Schmitt. Zum Instrumentarium eines integrierten Pflanzenschutzes gehörten landbauliche Elemente wie die Einhaltung von Fruchtfolgen sowie mechanische, biotechnologische und chemiebasierte Lösungen. Je resilienter Pflanzen gegen Schaderreger seien, desto weniger Maßnahmen seien im Bestand erforderlich. Daher sei der züchterische Fortschritt ein enorm wichtiger Faktor in einer möglichst nachhaltigen Landbewirtschaftung.
New Genome Technologies (NGT) sind Verfahren, die in der Nachfolge zur klassischen Gentechnik in der Züchtung genutzt werden. Dazu zählt zum Beispiel das Verfahren CRISPR/Cas, die so genannte Gen-Schere, deren Erforscherinnen unter anderem mit einem Nobelpreis gewürdigt wurden. Die Präzision und Geschwindigkeit mit denen Züchtungsziele erreicht werden können, unterscheidet das Genome Editing von der herkömmlichen Gentechnik, mit der lediglich ungezielt Gene und Genfragmente anderer Organismen in das Erbgut der Pflanzen eingebracht werden konnten.
Weltweit sind mehr als 700 Forschungsprojekte bekannt, die Nutzpflanzen mithilfe der Genom-Editierung entwickeln bzw. entwickelt haben. Die Züchtungsforschung arbeitet an Sorten mit unterschiedlichsten Eigenschaften wie Resistenz gegenüber Schädlingen und Krankheiten, Widerstandskraft gegen Trockenheit und Hitze oder längerer Lagerbarkeit. Weit entwickelt sind zum Beispiel Weizen und Kartoffeln mit Pilzresistenz, wodurch die Behandlung mit Fungiziden drastisch gesenkt werden kann.
Der Vorschlag der EU-Kommission nimmt eine Vielzahl von gentechnisch veränderten Pflanzensorten von der bestehenden strengen Zulassung für gentechnisch veränderte Pflanzen aus, sofern sie keine artfremden Erbanlagen enthalten und zudem als substanziell gleichwertig zu konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden. Diese Pflanzensorten müssen laut Vorschlag EU-weit zukünftig nur noch angemeldet und in einem öffentlich zugänglichen Register eingetragen werden. Saatgut oder vermehrungsfähiges Material sollen eindeutig deklariert werden. Die Kennzeichnungspflicht für Lebens- und Futtermittel aus dieser Kategorie soll entfallen.
Der Regulierungsentwurf sieht zudem vor, dass NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen, dann vereinfacht zugelassen werden können, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die den Zielen des „European Green Deal“ dienen. Dazu zählen Stresstoleranz gegenüber abiotischem Stress (zum Beispiel Trockenheit oder Hitze) und biotischem Stress (zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheitserreger von Nutzpflanzen), sowie höherer Ertrag, andere agronomische Merkmale oder auch eine „verbesserte“ Nährstoffzusammensetzung.
In Rheinland-Pfalz beschäftigen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon seit Jahren mit diesen Fragen. Wissenschaftler der RLP AgroScience arbeiten zum Beispiel daran, die Ackerbohne im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie für Genome Editing zugänglich zu machen.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550