„Das Umstrukturierungsprogramm bietet unseren Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die veränderten klimatischen Bedingungen auszurichten“, erläuterte die rheinland-pfälzische Weinbauministerin Daniela Schmitt. „Gerade die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten, kurz Piwis, bietet ein großes Potenzial, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch diese innovativen, resistenten Züchtungen zu reduzieren.“
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität.
Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitsmauersteillagen lediglich 5 Ar.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Die Maßnahmen zur Anpflanzung von pilzwiderstandsfähigen Sorten in Flachlagen (Maßnahme 16, 26, 36, 46) sowie die Maßnahmen 51 und 53 leisten den laut Ziffer 2 des GAP-Strategieplans vorgesehenen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Erzeugungssystemen und zur Verringerung der Auswirkungen des Weinsektors der Union auf die Umwelt. Deshalb erhalten diese Maßnahmen einen Förderbetrag von 10.000 Euro pro Hektar.
Die Antragstellung Teil 2 muss in der gleichen Maßnahme erfolgen, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Carsten Zillmann
Pressesprecher
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. +49 6131 162550