| Verkehr / Hochwasser

Schmitt: Alle Brücken im Gebiet des LBM Gerolstein wieder für Verkehr nutzbar – Prümbrücke wird freigegeben

Mit der Freigabe der Prümbrücke im Verlauf der L 7 bei Hermesdorf am Freitag, 8. Oktober 2021, ab ca. 17 Uhr, sind alle Brücken am klassifizierten Straßennetz im Gebiet des LBM Gerolstein wieder für den Verkehr freigegeben. Das hat Verkehrsministerin Daniela Schmitt mitgeteilt. Die durch die Flut massiv geschädigte Prümbrücke wurde mit umfangreichen Sanierungsarbeiten ertüchtigt und kann jetzt wieder genutzt werden.

„Mit der Freigabe der Prümbrücke sind nun alle Brücken an den klassifizierten Straßen im Gebiet des LBM Gerolstein wieder für den Verkehr nutzbar. Keine Brücke ist mehr gesperrt. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger. Jede freigegebene Brücke, jede reparierte Straße verbessert die Erreichbarkeit der Ortschaften und Stadtteile für die Bürgerinnen und Bürgern sowie für die Betriebe“, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

„Mit Freigabe dieser Brücke entfällt für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort eine größere Umleitungsstrecke nach Bitburg. Ich danke sowohl dem LBM als auch den ausführenden Baufirmen für die rasche Umsetzung dieser schwierigen Baumaßnahme“, so die Verkehrsministerin. „Die Freigabe der letzten durch die Flut stark beschädigten Brücke im Bereiche des LBM Gerolstein zeigt aufs Neue, wie zügig der LBM bei der Wiederherstellung der Verkehrsinfrastruktur vorankommt“, so die Ministerin. Vor wenigen Tagen, am 1.10.2021, konnte bereits die Behelfsbrücke Moltkeburg an der L 39 bei Speicher freigegeben werden.

Im zuständigen Gebiet des LBM Gerolstein waren der Eifelkreis, der Landkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifelkreis von der Flut betroffen. Von den zunächst insgesamt 81 Vollsperrungen bestehen nur noch zwei. Seit der Flutkatastrophe mussten im Bereich des LBM Gerolstein rund 50 Bauwerke gesperrt werden, die nun alle wieder für den Verkehr freigegeben sind.
Die Standsicherheit der nun wieder freigegebenen Prümbrücke war infolge der Hochwasserkatastrophe nicht mehr zu gewährleisten. Nach Herstellung der Wasserhaltung wurden Kolkschäden (wassergefüllte Vertiefungen) an den Gründungen bis in Tiefen von ca. drei Metern festgestellt. Die vorhandenen Pfeiler waren bis zu zwei Drittel der Gründungsfläche unterspült und stark beschädigt. Nur durch eine Sofortmaßnahme wurde die vollständige Zerstörung der Konstruktion verhindert.
 

Nicola Diehl
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2220

 

 

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