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Rheinland-Pfalz öffnet wissenschaftlichen Versuch für Ökowinzer und zeigt ihn bei der EU an

Ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe können sich dem wissenschaftlichen Versuch mit Kalium-Phosphonat anschließen. Weinbau- und Umweltministerium weisen auf die noch ausstehende Notifizierung bei der EU hin.

Das Land Rheinland-Pfalz öffnet den Großversuch am Staatsweingut Bad Kreuznach zum Einsatz von Kalium-Phosphonat gegen den Falschen Mehltau für ökologisch wirtschaftende Betriebe, weist aber gleichzeitig auf bislang noch bestehende rechtliche Unwägbarkeiten hin. Das erklärten das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten am Montag. Baden-Württemberg geht ähnliche Wege zur Unterstützung seiner Ökoweinbaubetriebe.

Kalium-Phosphonat ist für den ökologischen Weinbau nach EU-Öko-Verordnung derzeit nicht zugelassen. Das Land Rheinland-Pfalz hat keine Möglichkeit, das Mittel selbst zuzulassen oder eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Noch bis vor drei Jahren war das Mittel im Öko-Weinbau als Stärkungsmittel zugelassen.

Die Ministerien wollen daher einen wissenschaftlichen Versuch bei der Europäischen Kommission für den Einsatz von Kalium-Phosphonat notifizieren lassen, an dem sich ökologisch wirtschaftende Betriebe beteiligen können. Mit dem Versuch soll erreicht werden, dass Öko-Winzer das Mittel einsetzen können und im kommenden Jahr ihre Ware wieder als ökologisch vermarkten können und nicht drei Jahre warten müssen. Grundsätzlich darf bei teilnehmenden Betrieben die aktuelle Ernte aus den mit Kalium-Phosphonat behandelten Flächen nicht als ökologisch vermarktet werden.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerium weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an dem Versuch rechtliche Risiken birgt. Das Land kann nicht garantieren, dass die EU-Kommission den Versuch positiv bescheidet. Es ist daher eine unternehmerische Entscheidung des einzelnen Betriebes, Kalium-Phosphonat einzusetzen.

Die Winzer sind verpflichtet, die Ausbringung des Mittels flächenscharf den Kreisverwaltungen sowie ihrer jeweiligen Ökokontrollstelle zu melden. Die Ausbringung von Kalium-Phosphonat hat ebenso Auswirkungen auf Fördermittel für die betroffenen Flächen. Bei Betrieben, die 100 Prozent ihrer Fläche mit Kalium-Phosphonat behandeln, muss eine Rückführung der Öko-Förderung für den Verpflichtungszeitraum geprüft werden. Wird auf Teilflächen des Betriebs gegen die Bestimmungen der Öko-Verordnung verstoßen, folgt eine Einzelfallprüfung des Verstoßes und führt in der Regel, sofern nicht weitere Verstöße vorliegen, nur zu einer Kürzung der Prämienzahlung im laufenden Jahr.

Aufgrund der anhaltend feuchten Wetterlage bedroht ein massiver Befall durch Falschen Mehltau die Traubenernte. Dies betrifft insbesondere den Ökoweinbau. Auf der insgesamt rund 6000 Hektar großen Öko-Weinbaufläche allein in Rheinland-Pfalz droht der komplette Verlust der Traubenernte.

Der Antragsvordruck zur Teilnahme am Versuch kann über die ADD bezogen werden. Der Antrag muss den Namen und die Adresse des Weinbaubetriebes, den Namen des vorgesehenen Anwenders sowie die genauen Standortangaben der zu behandelnden Flächen enthalten. Die Anzeige ist entweder postalisch an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Pflanzenschutzdienst – Referat 42-, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier oder an die hierfür eingerichtete Email-Adresse <link>Kaliumphosphonat@add.rlp.de vor Durchführung einer Behandlung zu richten. Mit Antragseingang gilt die Genehmigung zur Teilnahme am wissenschaftlichen Großversuch als erteilt.

Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550

Heike Spannagel
Pressesprecherin
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Tel. 06131/16-4645

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