Vor diesem Hintergrund wird sich Rheinland-Pfalz nicht an dem Hilfsprogramm des Bundes beteiligen. Der Bund macht für Hilfen explizit die Bedürftigkeit eines Betriebes zur Bedingung. Die einzelnen Betriebe müssen nachweisen, dass sie wegen der Trockenheit in ihrer Existenz bedroht sind. Somit würde ein Hilfsprogramm in Rheinland-Pfalz ins Leere laufen.
Susanne Keeding
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Tel. 06131/16-2550