Ministerin Lemke: „Mit der Fortführung der einzelbetrieblichen GRW-Förderung setzen wir auf ein bewährtes Förderinstrument zur Stärkung der Unternehmen und Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in unseren strukturschwächeren Landesteilen. Nachdem die bundes- und europarechtlichen Vorgaben lange unklar waren, ist es in Rekordzeit gelungen, die Rahmenbedingungen für die Antragstellung auf Landesebene auszugestalten. Mit der ISB steht uns auch in Zukunft ein erfahrener und kompetenter Partner für die Programmbearbeitung zur Seite.“
„Die Bearbeitung des GRW-Zuschussprogramms ist ein wichtiger Baustein unseres Förderangebotes“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Wir bieten so Förderung aus einer Hand und sind in der Lage, für Unternehmen in den GRW-Gebieten ein individuelles Finanzierungskonzept zusammenzustellen.“
Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe und betrifft Errichtungs-, Erweiterungs- und Diversifizierungsmaßnahmen insbesondere von KMU. Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Südwestpfalz, Birkenfeld, Bad Kreuznach und Cochem-Zell, Teile des Donnersbergkreises und des Landkreises Kaiserslautern sowie die kreisfreien Städte Pirmasens, Zweibrücken und bestimmte Stadtteile von Kaiserslautern. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort und der Unternehmensgröße. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von Arbeitsplätzen voraus.
Flankierend können aus Mitteln der GRW Infrastrukturmaßnahmen von Kommunen im gewerblichen und touristischen Bereich begleitet werden. Insgesamt stehen für die bis 2020 laufende neue GRW-Förderperiode jährlich rund 10 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung, die jeweils hälftig durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz aufgebracht werden.