| Raumplanung

Neuer Raumordnungsplan für Region Rheinhessen-Nahe

Wirtschaftsministerin Lemke hat die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe genehmigt. Rund eineinhalb Jahre nach Beschlussfassung und Anhörung wird die Planungsgemeinschaft damit einen neuen, aktuellen rechtskräftigen Regionalplan haben, der auf der Basis des 2008 und 2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramms IV entwickelt wurde.

Der Genehmigungsbescheid ist mit der Auflage verbunden, in einer Teilfortschreibung weitere Festlegungen zu verschiedenen Rohstoffsicherungs-flächen und Vorranggebieten für die Windenergienutzung zu treffen, sowie zur Dichte zukünftiger Wohnbebauung.

Darüber hinaus hat das Wirtschaftsministerium zwei Vorranggebiete für die Windenergie in Waldalgesheim und am Kandrich von der Genehmigung ausgenommen. Die beiden bislang geplanten Vorrangflächen grenzen unmittelbar an den Rahmenbereich der UNESCO-Welterbestätte Oberes Mittelrheintal an. Die oberste Landesplanungsbehörde hat diese Entscheidung gemäß der in 2013 veröffentlichten Sichtachsenstudie des Landes und des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal getroffen. Diese hat festgestellt, dass potentielle Windenergieanlagen in den beiden Vorranggebieten aufgrund der hohen visuellen Beeinträchtigung des Welterbegebietes nicht mit dem Welterbestatus vereinbar sind.

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft ist in ihrer Sitzung am 2. November 2015 den Änderungen des Wirtschaftsministeriums beigetreten. Der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Landrat Ernst Walter Görisch, zeigte sich erfreut, dass die Region mit der Genehmigung des Regionalplans Planungssicherheit für die nächsten Jahre erhalten hat.

Der Regionalplan Rheinhessen-Nahe wird nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Telefon 06131 16-2549

Teilen

Zurück