Der Ministerrat hat unter Federführung des Wirtschaftsministeriums den Entwurf zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Er hebt die Befristung des Gesetzes auf, passt die unternehmensbezogene Förderung und die Berichterstattung an und entwickelt die Prüfung zur Mittelstandsverträglichkeit von Rechts- und Verwaltungsvorschriften weiter.
„Mit der Novelle des Mittelstandsförderungsgesetzes unterstützen wir die mittelständische Wirtschaft in Rheinland-Pfalz beim Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das Land wird insbesondere kleine und mittlere Unternehmen fördern, die großen Herausforderungen der Zukunft, wie die Digitalisierung, den demografischen Wandel oder die Globalisierung zu bewältigen“, betont Wirtschaftsministerin Eveline Lemke.
Neu im Gesetz ist die verpflichtende Kostenschätzung beim Erlass neuer Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Sie soll den Mittelstand von bürokratischen Belastungen befreien. Unterbleibt eine Kostenschätzung muss dies begründet werden. Unternehmen mit weniger als zwanzig Beschäftigten sollen nach Möglichkeit in Rechts- und Verwaltungsvorschriften von Belastungen freigestellt werden. Diese Freistellungsregelung soll ebenso für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (Start-ups) in den ersten drei Jahren nach Unternehmensgründung gelten.
Der Novelle des Gesetzes war eine Evaluierung des bestehenden Mittelstandsförderungsgesetzes vorausgegangen, an der die Wirtschaftskammern, die Wirtschaftsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt wurden. Das Mittelstandsförderungsgesetz dient dem Erhalt und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen im Land. Zuletzt war das Gesetz im Jahr 2011 neu gefasst worden.
Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Telefon 06131 16-2549