| Abfallwirtschaft

Ministerrat billigt Entwurf eines neuen Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes

Das neue Kreislaufwirtschaftsrecht des Landes hat insbesondere die Schonung der natürlichen Ressourcen zum Ziel. So soll bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand zukünftig die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten als offizielles Vergabekriterium beachtet werden. Dies wird längerfristig die Marktchancen von Recyclingprodukten erhöhen.

Weiterhin sollen die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung in Zukunft nicht nur die Sicherheit der Entsorgung gewährleisten. Sie sollen vielmehr immer stärker auch die Versorgung der Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen übernehmen. So soll über das so genannte Stoffstrommanagement z.B. Altpapier über die Entsorgungsträger gesammelt und der Papierindustrie zugeleitet werden. Bioabfälle werden über die grüne Tonne gesammelt und in Biogas umgewandelt. Auch Altmetalle, alte Elektrogeräte, Altkunststoffe usw. werden einer erneuten Verwendung zugeführt.

Diese weitestgehende Schließung von Stoffkreisläufen ist ein zentraler Baustein des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Siedlungsabfälle enthalten ein großes Potential an Rohstoffen, diese sollen dem Prinzip der Nähe folgend, regional genutzt werden. Damit bleibt die Wertschöpfung vor Ort. Voraussetzung hierfür sind allerdings kommunale Sammelsysteme, die die Trennung der werthaltigen Altrohstoffe auch tatsächlich ermöglichen.

Zur Unterstützung der Kommunen wird das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht deshalb ein Kompetenzzentrum für Stoffstrommanagement bilden und konzeptionelle Hilfestellungen wie konkrete Beratungsleistungen anbieten.

Einen weiteren Schwerpunkt des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes bildet die maßvolle Nachjustierung der landesbehördlichen Zuständigkeitsregelungen. Hier werden u.a. Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung von Effizienzpotentialen und Optimierungsmöglichkeiten umgesetzt.

Der von Ministerin Lemke vorgelegte Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Mit der Novelle des Landesabfallwirtschaftsgesetzes erfolgt die Anpassung des Landesrechts an das neu gefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes.

 

Ruth Boekle
Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2549

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